Es gibt kein Recht auf Kindesbeseitigung!

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt finden derzeit politische Debatten statt, die auf die Beseitigung der §§ 218 und 219 abzielen. „Weg mit § 218“ war bereits in meiner Jugend ein oft gehörter Slogan – er wird aber nicht besser durch sein Alter.

Hier geht es zu einer von 1000 plus gestarteten Petition gegen die Legalisierung der Abtreibung. Nähre Erklärungen dazu hier.

Zunächst das Rechtliche – was steht da überhaupt bzw. steht da nicht mehr, wenn die Paragraphen wegfallen?

§ 218 StGB
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder 2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Also: Wer einen lebenden ungeborenen Menschen in der Lebensphase zwischen Einnistung und Geburt beseitigt, begeht derzeit noch eine Straftat, auch wenn sie in der Rechtspraxis meist folgenlos bleibt. In dem Augenblick, wo das nicht mehr als Straftat gilt, ist eine Abtreibung auch gegen den Willen der Schwangeren in der Regel eine leichte Körperverletzung der Schwangeren, mehr nicht. Da kann man schon mal straffrei ausgehen, wenn außer einem Tag Unwohlsein gar nichts passiert.

§ 218b StGB
(1) Wer in den Fällen des § 218a Abs. 2 oder 3 eine Schwangerschaft abbricht, ohne daß ihm die schriftliche Feststellung eines Arztes, der nicht selbst den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, darüber vorgelegen hat, ob die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 oder 3 gegeben sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. Wer als Arzt wider besseres Wissen eine unrichtige Feststellung über die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 oder 3 zur Vorlage nach Satz 1 trifft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. Die Schwangere ist nicht nach Satz 1 oder 2 strafbar.
(2) Ein Arzt darf Feststellungen nach § 218a Abs. 2 oder 3 nicht treffen, wenn ihm die zuständige Stelle dies untersagt hat, weil er wegen einer rechtswidrigen Tat nach Absatz 1, den §§ 218, 219a oder 219b oder wegen einer anderen rechtswidrigen Tat, die er im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch begangen hat, rechtskräftig verurteilt worden ist. Die zuständige Stelle kann einem Arzt vorläufig untersagen, Feststellungen nach § 218a Abs. 2 und 3 zu treffen, wenn gegen ihn wegen des Verdachts einer der in Satz 1 bezeichneten rechtswidrigen Taten das Hauptverfahren eröffnet worden ist.

Nach Wegfall dieses Paragraphen kann ein Arzt, der z.B. fälschlich eine extrem gefährliche gesundheitliche Situation für Mutter und / oder Kind festgestellt hat und das Kind deshalb zur Abtreibung freigibt, nicht bestraft werden. (Dass man aus sehr guten Gründen auch dann gegen Abtreibung sein kann, wenn das Kind krank oder behindert ist, steht noch auf einem anderen Blatt.)

§ 218c
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht,
1. ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu haben, ihm die Gründe für ihr Verlangen nach Abbruch der Schwangerschaft darzulegen,
2. ohne die Schwangere über die Bedeutung des Eingriffs, insbesondere über Ablauf, Folgen, Risiken, mögliche physische und psychische Auswirkungen ärztlich beraten zu haben,
3. ohne sich zuvor in den Fällen des § 218a Abs. 1 und 3 auf Grund ärztlicher Untersuchung von der Dauer der Schwangerschaft überzeugt zu haben oder
4. obwohl er die Frau in einem Fall des § 218a Abs. 1 nach § 219 beraten hat,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist.
(2) Die Schwangere ist nicht nach Absatz 1 strafbar.

Das alles wird nach Wegfall des § 218 obsolet. Der Arzt, der gar nicht beraten muss, braucht der Frau nicht zuzuhören. Er muss nicht erfahren, dass der Partner, die Eltern, der Onkel, der Zuhälter oder wer immer ein Interesse an der Abtreibung hat. Er muss ihr nicht sagen, was durch eine Abtreibung mit dem Kind und ihr geschieht, braucht nicht mal genau zu wissen, in welchem Monat die Frau schwanger ist – er kann einfach loslegen.

§ 219 StGB
(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.
(2) Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.

Fällt dieser Paragraph, fällt der Schutz des Ungeborenen. Damit könnte der „Berater“ einer Schwangeren in Not auch der Arzt sein, der die Abtreibung vornehmen will. Oder der „Freund“, der sie schon seit Wochen piesackt, das Kind endlich wegzumachen. Praktisch für zahlreiche Männer: Eine Abtreibung ist wesentlich günstiger als Alimente.

Nun zu den Argumenten. Da kommt immer gerne sofort: Aber wenn das Kind behindert ist oder durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde! Dann kann es doch nicht gewollt werden! – Kranke oder behinderte Menschen beseitigen mit dem scheinheiligen Argument, daß sie ja selber nicht leben wollen könnten, ist um kein Haar besser als sie zu beseitigen, weil man eine perfekte Welt will.

Eine Vergewaltigung ist ein furchtbares Verbrechen und sehr traumatisch. Eine daraus entstehende Schwangerschaft ist eine zusätzliche Last für die Frau. Frauen in dieser Situation brauchen Solidarität und Hilfe sowohl materieller als auch seelischer Art. Aber ein durch Vergewaltigung gezeugtes Kind so behandeln, als sei es kein Mensch, ist schlecht und macht nichts besser.

Eltern behinderter Kinder müssen sich längst von wildfremden Menschen unmenschliche Bemerkungen anhören, von denen „Hat man das nicht im Ultraschall gesehen?“ (Subtext: „Warum wurde es nicht abgetrieben?“) noch die harmloseste ist. Das Mobbing von Eltern behinderter Kinder wird immer schlimmer werden, je mehr Abtreibung banalisiert, gar gutgeheißen wird. Arbeitgeber werden ungestraft sagen dürfen „Wenn Sie die Arbeit behalten wollen, treiben Sie ab“.

Selektive Abtreibung wegen des „falschen“ Geschlechts ist in Deutschland noch verboten – und zwar in noch stärkerem Maße als Abtreibung überhaupt (die ja auch verboten ist). Mit einem völligen Wegfall des § 218 wird auch das nicht mehr aufrecht erhalten werden können.

Jetzt stellen wir uns vor: eine Behinderung ist diagnostiziert. Und nun geht es ums Geschlecht. Denn Frauen haben es leider immer noch schwerer im gesellschaftlichen und beruflichen Leben als Männer. Bei Behinderung verstärkt sich der Unterschied. Ein Mann mit einer Behinderung kann immer noch leichter im beruflichen und gesellschaftlichen Leben Fuß fassen als eine Frau mit der gleichen Behinderung. Nach Aufhebung des Abtreibungsverbots wäre dann die Überlegung bei Behinderungen: Wie stark ausgeprägt? und welches Geschlecht? Ein Junge ohne Arme – schlimm, aber andererseits immerhin ein Junge, hat Chancen, darf leben. Ein Mädchen sollte aber mindestens einen Arm haben. – Genau so zynische Überlegungen sind zu erwarten, wenn das Abtreibungsverbot vollständig gekippt wird.

Allerdings betreffen die weitaus meisten Abtreibungen Kinder, die weder behindert noch krank noch durch Vergewaltigung gezeugt sind. Vielmehr gesunde Kinder, die bei einvernehmlichem Sex gezeugt wurden. Verhütungspannen. Die sind dann nur gerade irgendwie nicht passend. Karriereschädlich, teuer, stressig (dies alles sind Kinder generell, und das spricht nicht gegen Kinder). Die wären dann einfach „nicht gewollt“, und weil es scheinbar gar nicht auszudenken ist, daß man ein nicht gewolltes Kind am Ende doch wollen könnte (nicht nur bei meinen Eltern war das so), muss „das“ halt „weg“. Häufig gehörtes Argument: „Aber wenn es doch gar nicht gewollt wird! Dann ist es für das Kind doch besser, nicht geboren zu werden!“ – gern mit einem Sermon verbunden, wie schrecklich Pflegefamilien und Kinderheime sind (sehr ungerecht gegenüber zahlreichen liebevollen Pflegefamilien und Mitarbeitern in Heimen).

Ist es wirklich wünschenswert, das Kind hört, sobald es das versteht: „Wir haben uns bewusst für dich entschieden, weil du gerade so gut in unser Leben passtest! Du hast einfach nicht gestört!“? Werden zu starken, guten, tüchtigen Persönlichkeiten gerade jene, die ihre Existenz dem Umstand verdanken, daß sie gerade nicht unpassend waren? Ich glaube nicht.

Wäre andererseits eine Welt erstrebenswert, in der alles Schwache, Untüchtige, Normabweichende oder nur gerade ungelegen Kommende ausgemerzt wird? Sicher nicht.

Ich bin eine Verhütungspanne. Und als solche schreibe ich dies nicht nur, weil mir der Schutz anderer Menschen am Herzen liegt (was er tut). Ich schreibe auch in meinem eigenen Interesse. Ich hätte „weggemacht“ werden können und wurde es deshalb nicht, weil meine Mutter bereits aus Erfahrung wusste, wie schmerzhaft (keinesfalls nur körperlich) das ist. Lange Zeit hatte ich den Verdacht, Ersatz für das abgetriebene Geschwisterkind zu sein. Auch wenn das nicht stimmt – aus christlicher Sicht nicht stimmen kann -, ist es ein schreckliches Gefühl. Und ich bin damit nicht so besonders. Man kann davon ausgehen, daß zahlreiche jüngere Geschwister Abgetriebener solche Verdächte gegen sich selbst hegen. Und das ist in der ganzen Angelegenheit das geringste Problem.

Die Petition von 1000 plus wird vermutlich kein radikales Umdenken in den Reihen jener Politiker zur Folge haben, aus deren Reihen die Freigabe zur Abtreibung als Menschenrecht gefordert wird. (Ausschließen soll man es natürlich nicht, schon gar nicht so kurz nach Pfingsten.) Das ist Kristijan Aufiero von 1000 plus durchaus klar. Es geht darum, den verantwortlichen Politikern klarzumachen, wie viele Menschen „Hilfe statt Abtreibung“ fordern und bieten – eine relevante Zahl Wahlberechtigter kann den Herren und Damen im Bundestag nicht völlig egal sein. Auch kann diese Aktion den Bekanntheitsgrad guter Hilfsangebote steigern und betroffenen Frauen Mut machen.

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Maimorgen

Mühelos aufgewacht,
Laudes gebetet,
starken Kaffee gemacht.
Nachts hats geregnet.

Himmel graublau und mild,
grün ist der Garten,
Vögel singen wie wild.
Will nicht mehr warten.

Was meinem Herrn gefällt,
das will ich wagen!
Kleiner war meine Welt
in Jugendtagen.

Unterwegs war ich viel,
Heimat war keine.
Welt war gefährliches Spiel,
ich war alleine.

Nun bin ich beinah alt,
lang noch nicht weise,
wandre durch Sprachenwald
auf Pilgerreise.

Fühle mich wieder jung
im Maigewimmel,
wandre mit neuem Schwung
den Weg zum Himmel.

@ Claudia Sperlich
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Heilige, die den Teufel verhauen – Teil II

Bereits vor längerer Zeit habe ich einige Glaubenhelden vorgestellt, die dem Satan ganz real eins übergezogen haben. Allen voran natürlich die Allerseligste, die wir in diesem Monat besonders feiern.

Nun geht es weiter. Der Heilige Dunstan (um 909-988) war ein künstlerisch begabter Mönch – er spielte Harfe, arbeitete als Silberschmied und im Skriptorium, wo er vermutlich auch Illustrationen anfertigte, feine Federzeichnungen, eine davon möglicherweise ein Selbstportrait zu Füßen Jesu. Er wurde einst vom Teufel in Gestalt einer hübschen Frau versucht. Das war leichtsinnig von Satan, denn Duncan war gerade in der Schmiede tätig, und als die Schöne nicht von ihm abließ, zwickte er sie mit der Schmiedezange in die Nase, was ihre Rückverwandlung in weniger schöne Gestalt zur Folge hatte. (Disclaimer: Gleich wie plump und aufdringlich jemand Sie anmacht, liebe Leser – wenn Sie nicht ganz, ganz sicher sind, daß es sich um den Teufel handelt, tun sie das bitte nicht.)

Buchmalerei, im Besitz der British Library

Eine weitere Buchmalerei zeigt einen Mönch, der dem Teufel samt dreiköpfigem Höllenhund mit einem Knüppel zu Leibe rückt. Ich kann den Text nicht entziffern und weiß nicht, ob es ein bestimmter Heiliger ist oder einfach eine bildliche Anweisung, wie man sich den Teufel vom Leibe hält.

Der Heilige Dominikus wurde eines Nachts, während er schrieb, von einem Dämon in Affengestalt belästigt. Der Dämon sagte in einer Mischung aus Spott und geheuchelter Fürsorge, Dominikus solle doch lieber schlafen, um Kraft zu sammeln, damit er den Armen helfen könne. Er schreibe doch nur aus Eitelkeit, um berühmt zu werden – davon habe doch kein Armer etwas! Dominikus versuchte vergeblich, der Sache durch Gebet beizukommen. Schließlich drückte er dem Affen die Kerze in die Hand und zwang ihn, diese um Gottes Willen zu halten, damit er wenigstens zu irgendetwas nütze sei. Der Affendämon war gebannt und musste stillsitzen und das Licht halten, während der Heilige seelenruhig weiter arbeitete. Schließlich brannte die Kerze herunter, versengte dem Dämon die Pfoten – er stand plötzlich in Flammen und verschwand ebenso plötzlich, ohne weiteren Schaden anzurichten, in die Hölle.

Pietro della Vecchia (1602/3-1678), Dominicus und der Teufel

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Himmelfahrt

Melodie: GL 465 „Das Jahr steht auf der Höhe“

Entzogen unserm Sehen, erhoben in das Licht,
Will Er nicht von uns gehen, der Herr verlässt uns nicht.
Wir sollen Seine Zeugen und Seine Freunde sein,
Und will die Welt uns beugen, wird Christus uns befrein.

Er kommt an Seinem Tage zur vorbestimmten Zeit,
Und Satans Zwang und Plage weicht Seiner Herrlichkeit.
Doch eh die Völker beben vor Christi Endgericht,
Sagt allen: Er ist Leben, Er ist der Liebe Licht!

Wir dürfen heut Ihn schauen verhüllt auf dem Altar,
Wir wagen zu vertrauen: Sein Wort ist ewig wahr.
Was unsre Sinne merken, erscheint wie Brot und Wein.
Mit Sich will Er uns stärken, Er lädt zum Glauben ein.

Nun richtet eure Augen nicht in den Himmel nur.
Zum Leben will uns taugen, der vor uns zieht die Spur.
Bringt Liebe und seid Segen, wo immer Er euch weist, 
In Worten, Taten, Wegen beschwingt vom Heilgen Geist.

© Claudia Sperlich
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Achtung, Mainstream! – Alte weiße Männer

Alte weiße Männer sind derzeit der Inbegriff des Schlechten. Alte weiße Männer, so heißt es, machen aller Welt Vorschriften, die in sich schlecht und ungesund sind. Ich habe diese These untersucht und versuche hier, sie empirisch zu untermauern.

Der erste alte weiße Mann, den ich hier vorstelle und den ich nicht mag, wurde zwar nicht einmal 65 Jahre alt. Aber direkt jung ist das ja auch nicht, ich lasse es also gelten. Der alte weiße Mann erfand eine Ideologie, die bis heute zu unfassbarem Leid führt, weil die Menschen einfach nicht allesamt staatstreu und gut und tüchtig und und areligiös werden wollen.

Dann gab es einen erfolgreichen Unternehmer in der Textilindustrie, der mit dem Vorgenannten zusammenarbeitete, aber nicht in der Industrie. Interessanterweise war er theoretisch ganz gegen Ideologen, denen er (wie ich glaube, zu Recht) nachsagte, sie durchschauen ihre eigenen Beweggründe nicht. Starke Worte für einen Ideologen! Ein von ihm ausgefüllter Fragebogen liest sich wie die Visitenkarte eines fröhlichen Genießers mit durchaus sympathischen Zügen – aber ich mag ihn trotzdem nicht.

Da wäre ein gewisser Iosseb Bessarionis dse Dschughaschwili, als Georgier doch sicher weiß genug und bei seinem Tod mit 74 Jahren alt genug – ein alter weißer Mann, der folgende Sorten Mensch nicht mochte: Juden, Christen, Moslems, Ärzte, Intellektuelle, Großbauern, Ukrainer, Oppositionelle, Menschen, die stärker waren als er… Die Liste ist unvollständig. Mich hätte er auch nicht gemocht. Und ich mag ihn auch nicht.

Der älteste der heute vorgestellten alten weißen Männer verfiel einer anderen, nicht weniger wirren und gefährlichen Ideologie. Das brachte ihn am Ende ins Gefängnis, wo er seinem Leben mit 93 Jahren ein Ende setzte, leider vermutlich ohne Reue für die furchtbaren Taten, die er begangen und unterstützt hatte. Und was soll ich sagen? Ich mag ihn wirklich nicht.

Mit fast 82 erreichte der fünfte der heute vorgestellten alten weißen Männer wirklich ein hohes Alter, und er nutzte seine Zeit zu außerordentlich schlechten Dingen, wie dem Bau einer Mauer und dem Verbot, sie zu übersteigen. Muss ich es noch sagen? Ich mag ihn gar nicht.

Lieber Mainstream, bist Du nun zufrieden? Es gibt tatsächlich alte weiße Männer, die ich überhaupt gar nicht mag. Nur sind es nicht die gleichen, die Du, lieber Mainstream, nicht magst. Und dann gibt es natürlich noch eine Menge alter weißer Männer, die mindestens einer von uns nachvollziehbar gut findet. Papa und Opa sind oft dabei. Und in nicht allzu ferner Zukunft auch der ein oder andere kaukasische Typ, der jetzt gerne über alte weiße Männer meckert.

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Ein kleiner Jahrestag

WordPress erinnert mich, daß ich seit vierzehn Jahren blogge. Angefangen habe ich – nach einem ganz kleinen Probeblog auf einem anderen System – mit dem Blog Mein Leben als Rezitatorin und Dichterin ging es dann richtig los.

Ich habe zeitweise sehr viel gebloggt, dann mal sehr wenig bis gar nicht. Im Moment habe ich große Freude am Bloggen. Es hat hier schon interessante Kommentare gegeben, wertvolle Ergänzungen oder Berichtigungen durch aufmerksame Leser, manchmal auch Streit … ich habe gelernt, mit letzterem umzugehen, und freue mich über Kommentare. Auch Zuschriften bekomme ich.

Vor fünfeinhalb Jahren fand das Essener Bloggertreffen statt – und seither hat die Blogoezese es leider nicht wieder geschafft, ein Treffen zu organisieren. Zum Teil liegt das an Facebook – die Blogs haben durch Facebook, Twitter usw. an Strahlkraft verloren, nicht weil sie schlechter geworden wären, sondern weil über schnellere, kürzer gefasste soziale Medien eine solche Flut an Informationen geliefert wird. Zur Zeit liegt es zudem an Corona. Ich finde es aber falsch, deshalb die Flinte oder die Tastatur ins Korn zu werfen. Im Gegenteil: gerade in einer Zeit der Auf-, Ab- und Umbrüche in der katholischen Kirche (nicht nur dort, aber da geht’s mich an) gilt es, die Lehre zu verteidigen, die Schönheit des Glaubens zu zeigen, Gott zu preisen – und das gern auch in längeren Texten als auf Facebook und dergleichen üblich.

Ich habe durch eine Reihe wundervoller Blogs viel gelernt und wundervolle Menschen kennengelernt. Noch heute gilt das Sonett, das ich während jenes Essener Bloggertreffens schrieb.

    Bloggersonett

    Die Kirche, ach, sie weiß kaum, was ihr fehlt,
    Wenn sie der Blogger Würde nicht erkennt,
    Nicht Josef Bordat Kirchenlehrer nennt,
    Nicht Blogger in Gemeinderäte wählt!

    Die Ignoranz ist manchmal eminent
    Und wird durch Beifall bis zum Stolz gestählt,
    Wenn man die Blogger zu Zeloten zählt,
    Wenn Medienpastoral die Blogs verpennt.

    Wir bloggen, zu erfreun und zu bekehren,
    Wir bloggen Glaubenslicht und Himmelslehren,
    Und manches Posting wird zur Himmelsleiter!

    Wir bloggen erzkatholisch, unverdrossen,
    Und jeden Tag wird glaubensvoll beschlossen:
    Deus lo vult! Wir bloggen gläubig weiter.

    © Claudia Sperlich

Lang lebe die Blogoezese! Und nach Corona könnten wir uns wirklich mal wieder treffen.

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Mal wieder ein Marienlied

Maria Bundeslade
Melodie: Deinem Heiland, deinem Lehrer

Du, die neue Bundeslade,
rein von Sünde, voller Gnade,
die den Heiland in sich trug,
du, das erste Tabernakel,
Mutter ohne jede Makel,
niemals singt man dir genug!

In dir wuchs des Lebens Leben,
du hast Ihm dich selbst gegeben,
der dich uns zur Mutter gibt,
Mutter mit der Sternenkrone,
führe uns zu deinem Sohne,
zeige uns, wie Er uns liebt.

Die den Drachen hat zertreten,
lehr uns kämpfen, lehr uns beten,
mach für Jesus uns bereit!
Lehre uns in Demut leben,
dass wir uns dem Christus geben,
der vom Bösen uns befreit.

© Claudia Sperlich
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Gebet ist die Wurzel

In der Kirche St Peter und Paul in Potsdam (und nicht nur dort) gibt es seit einiger Zeit eine seltsame Bewegung weg vom Lehramt und hin zur Beliebigkeit. Das veranlasste eine gar nicht so kleine Schar von Gläubigen eben dieser Gemeinde zu einer Bußwallfahrt von Potsdam nach Spandau (ein sechsstündiger Fußweg). Eine Freundin war dabei und fragte mich, ob ich auch zu der Messe in St Marien im Behnitz, Spandau, wollte. Ich wollte gern und schwang mich auf mein Fahrrad (von Berlin-Friedenau nur 1,5 Stunden Fahrweg, noch dazu im Sitzen, ich hatte es also recht bequem). Ich war zeitig dort und wurde gleich als Lektorin engagiert.

Es war eine gute Zeit der stillen Anbetung, eine schöne, feierliche, frohmachende Messe und eine Predigt, die es in sich hatte. Ich gebe hier keine Mit- oder Nachschrift, sondern in meinen Worten das, was ich daraus gezogen habe.

Gestern feierte die Kirche die Heiligen Philippus und Jakobus, die den unverwässerten Glauben mit ihrem Blut besiegelt haben. In der Predigt ging es vor allem darum, daß der Glaube auf Gebet angewiesen ist. Ohne Gebet, und zwar tägliches, treues, beständiges Gebet, nicht nur so ab und zu mal, hat der Glaube keine Chance. Überall wo Christen aufhören zu beten, hören sie irgendwann auch auf zu glauben – oder glauben halt irgendwas, egal was, nur nicht mehr das, was Jesus und die Kirche lehren. Zuerst nicht mehr so ganz, dann nicht mehr ganz so, dann ganz und gar nicht mehr.

Es ist mit dem Glauben und dem Gebet so wie mit der Ehe und der Liebeserklärung. Wenn ein Paar aufhört, sich gegenseitig die Liebe zu versichern – in Wort und Tat und täglich -, dann wird es auch über kurz oder lang kein Paar mehr sein. Vielleicht noch eine Zweckgemeinschaft oder eine Bettgemeinschaft oder zwei Menschen, die zufällig im gleichen Haus wohnen – aber nicht mehr. Ohne Gebet wären wir nur noch Menschen, die zufällig mal getauft wurden und zufällig in einem irgendwie christlich geprägten Land leben.

Wir haben gegen diese Zerbröselung des Glaubens kein anderes Mittel als den Glauben selbst und das Gebet, ohne das er nicht bestehen kann. Nicht einmal der Empfang der Sakramente ist ohne Gebet, ohne innere Beteiligung sinnvoll und auf Dauer möglich. Wer sich das Beten abgewöhnt, wird sich auch das Beichten abgewöhnen und dann den Kirchgang, den Empfang der Eucharistie, jede Beteiligung an der Kirche, zu der er doch durch die Taufe gehört. Durch das Gebet wird die Kirche getragen.

Sicher: Jesus Christus hat die Kirche gestiftet, und Er hat versprochen, daß nicht einmal die Pforten der Hölle sie überwinden werden (viel weniger die Haustüren ungläubiger Kirchgänger). Aber Er hat nicht gesagt, daß Deutschland nie wieder Heidenland und Missionsgebiet wird. Zur Hälfte ist es ja schon beides wieder.

Machen wir es wie Philippus und Jakobus und wie später die Missionare in Germanien: Beten, sagen, was Christentum ist, Christentum vorleben. Treu bleiben. Humor behalten, wenn wir dafür auf die Nase kriegen. Mehr können wir nicht, mehr müssen wir nicht. Wir haben übrigens moderne Mittel, können uns besser denn je vernetzen, und bewaffnete Überfälle durch erzürnte Heidenstämme sind auf dem Weg zwischen Potsdam und Spandau nicht ausgeschlossen, aber sehr unwahrscheinlich.

Betet ohne Unterlass! (1 Thess. 5,17)

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Regenbogen

Es war genug! Er musste richten.
Fast alle hatten Ihn betrogen.
Er wollte diese Welt vernichten –
Doch Noah hat Sein Herz bewegt.
Da hat Er Seinen starken Bogen
Hoch in den Wolken abgelegt.
Er hat den Frieden uns versprochen,
Er hält, was wir so oft gebrochen.

Der sich mit reinem Licht bekleidet,
Dem Wasser, Wind und Feuer dienen,
Der wird ein Mensch und dient und leidet,
Er trägt die Sünde aller Welt.
Er starb, Er lebt, Er ist erschienen – 
Und ich bin Gast in Seinem Zelt!
Er thront auf Seinem Himmelsbogen
Und hat mich an Sein Herz gezogen.

Er thront auf altem Bundeszeichen
Und gibt sich selbst im neuen Bunde,
Und die durchbohrten Hände reichen
Mit Macht, doch ohne Zwang nach mir.
Er ist mir nah in jeder Stunde,
Bin ich Ihm fern, ist Er doch hier.
Der Bogen zeigt mir Sein Versprechen.
Es gilt, kein Jota will ich brechen.

© Claudia Sperlich
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Momo – ein Christ aus dem Iran

#Momobleibt – mit diesen Worten machen derzeit zahlreiche Menschen auf einen Hamburger Rapper aufmerksam, der von Abschiebung bedroht ist.

Mohammad Jaffari, alias Momo, ist Iraner und lebt seit sechs Jahren in Hamburg. Er musste aus dem Iran fliehen, nachdem er sich dem Christentum zugewandt hatte. In seiner Heimat wurde er, als er von der Kirche kam, krankenhausreif geschlagen – und nach iranischem „Recht“ droht ihm als Konvertiten die Todesstrafe. Nach iranischer Praxis bedeutet das vorher eine lange Zeit in einem Folterknast.

Momo hat perfekt Deutsch gelernt. Er hat die Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten abgeschlossen, die Weiterbildung zum Erzieher wurde ihm zugesagt. Er ist Dichter und Rapper. Hier ein Artikel mit einem eingebundenen Video, hier die Petition, in der er seine Situation beschreibt – man kann sich ein Bild machen von diesem freundlichen jungen Mann.

Weniger freundlich ist der amtliche Umgang mit diesem Christen. Momo gab bei der Befragung an, die Bibel „von vorn bis hinten“ gelesen zu haben. Darauf „argumentierte“ die Behörde, die Bibel sei ein besonderes Buch, das man nicht einfach von vorn bis hinten liest, und daher könne er kein Christ sein. (Ernsthaft, so furchtbar dumme Argumente wachsen in deutschen Amtsstuben.) Deshalb wurde der Asylantrag zweimal abgelehnt.

Die Ablehnung ist nicht nur hartherzig, sie ist auch widerrechtlich. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ ist ja kein ganz unbekannter Satz. Und daß der Begriff „politisch verfolgt“ nach geltendem Recht sehr weit gefasst ist und zu Recht auch religiös Verfolgte einschließt, ist auch kein Geheimwissen (schon gar nicht eine Art von Wissen, die ein Beamter mit einer Art juristischer Grundausbildung von einer unbekannten Dichterin ohne eine solche Grundausbildung lernen muss).

Nochmals, hier geht es zur Petition für Momo.

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