WARUM ICH KEINE ORGANE SPENDE

Es gilt weithin als wichtig und menschenfreundlich, Organe zu spenden, und als unverständlich und egoistisch, es nicht zu tun. Im Zuge der Debatte zum Organspendegesetz wurde zwar sehr deutlich gesagt, daß man frei entscheiden kann, nicht entscheiden muß und die Entscheidung jederzeit revidieren kann. Das ist gut, aber dennoch bleibt ein Grundtenor, der mir Unbehagen bereitet:

Wer keine Organe spenden will, muß sich rechtfertigen. (Zwar nicht vor dem Gesetz – aber vor den meisten Menschen, wenn die Rede darauf kommt.) Meiner Erfahrung nach wird gern unterstellt, Menschen, die selbst keine Organe spenden wollen, wären am ehesten geneigt, selbst Organspenden anzunehmen. Für diese Unterstellung gibt es keine logische oder empirische Basis. Zudem wird Menschen, die nicht spenden wollen, nachgesagt, eine aus mangelnder Information geborene Angst halte sie vom Spenden ab.

Wenn ein Mensch einem Unfall oder einem Verbrechen zum Opfer fällt und sofort tot ist, können seine Organe nicht verwendet werden. Stirbt er aber im Krankenhaus, kann man die Organe verwenden, sofern man sie unmittelbar nach dem Tod entnimmt.

Wer die Nachricht bekommt, daß ein Freund oder Angehöriger mit einer tödlichen Verletzung ins Krankenhaus eingeliefert wurde, hat vielleicht noch die Möglichkeit, hinzufahren und den Sterbenden im Arm zu halten – wenn der kein Organspender ist.
Ist der Sterbende Organspender, so wird er vor seinem Tod in den Vorraum zum Operationssaal gebracht, man bereitet ihn vor für die Operation, sorgt maschinell dafür, daß der Herzschlag nicht aufhört, und entnimmt die Organe unmittelbar nach Eintritt des Hirntodes. („Hirntod“ ist ein äußerst zweifelhaftes Kriterium, für das es in verschiedenen Ländern verschiedene Definitionen gibt.) Tatsächlich werden die Organe nicht einem Toten entnommen, sondern einem Sterbenden. Ich empfehle hierzu die Lektüre von Renate Greinert: Organspende – nie wieder. Organtransplantation aus der Sicht einer Betroffenen, 15 Textseiten, die es zu lesen lohnt.

Handelt es sich um ein sterbendes Kind, wird den Eltern klargemacht, daß die kleinen Organe ein anderes Kind retten können. Die Eltern müssen dann, während ihr Kind im Sterben liegt, entscheiden, ob es in ihren Armen sterben darf – dann gelten sie als unsozial – oder ob sie von ihrem noch lebenden Kind an der Stahltür eines Operationssaales Abschied nehmen (und dafür als „gute Menschen“ gelten). Auch erwachsene Organspender, deren eigene Entscheidung (oder, nach geplantem deutschen Recht, deren eigenes Versäumnis, sich zu entscheiden) es war, Organe zu spenden, sind im Regelfall in einem Alter, wo die Eltern wahrscheinlich noch leben. Die Eltern dürfen sich auch dann von einem noch lebendigen, atmenden, warmen Menschen verabschieden und sehen Sohn oder Tochter erst im ausgenommenen Zustand wieder.

Organspender leben damit, daß tausende von Menschen auf ihren tragischen Tod hoffen. Zwar nicht persönlich, nur so allgemein: Wenn endlich wieder einer verunglückt, werde ich vielleicht gesund – wenn mein Körper das Fremdorgan nicht abstößt, wenn die Medikamente, die mein Immunsystem zu diesem Zweck außer Kraft setzen, mich nicht umbringen.

Ich will auch keine Organspende empfangen. Ich will nicht in die Lage kommen, auf den vorzeitigen Tod eines anderen Menschen zu hoffen, nur damit mein eigener Tod möglicherweise noch eine Weile wartet. Ich will nicht, daß man in mir eine schwere Immunschwäche künstlich herbeiführt, damit ich das fremde Organ nicht abstoße.

Der März ist, wie ich von einer Ärztin weiß, der Hoffnungsmonat der Dialysepatienten. Denn im März fängt die Motorradsaison an; nach dem Winter noch ungeübte junge Leute fahren zu Scharen schnell über Land. Im April sind es schon einige weniger. Will ich dazu jemals sagen „Ein Glück!“?

Gregor Gysi behauptete in der Debatte um die Gesetzesnovelle, die Verdrängung der Sterblichkeit sei der Hauptgrund für die mangelnde Spendenbereitschaft. Für mich ist der Grund gerade die Auseinandersetzung mit der Sterblichkeit.

Jens Spahn will, daß nicht nur als Spender registrierte Menschen im Falle ihres vorzeitigen Todes ausgeweidet werden dürfen, sondern alle, die nicht offiziell widersprochen haben. Ich überlege, ob ich mir trotz meines Widerwillens gegen Tätowierungen den Widerspruch gut sichtbar auf den Unterarm tätowieren lassen sollte. Damit das ein für alle Mal klar ist: Wenn ich sterbe, möchte ich die Sakramente empfangen. Aufbrechen und Ausweiden ist eine Tätigkeit für Jäger, nicht für Ärzte.