Wien und Klosterneuburg

Vier Tage lang durfte ich in einem Gästegemach des Stiftes Klosterneuburg nahe Wien beherbergt, besagtes Stift sowie Wien nach Herzenslust durchhumpeln und betrachten, durfte mit dem Erzblogger Alipius plaudern und eine liebe Freundin in Wien treffen, eine schöne Kirche nach der anderen bestaunen und bebeten, im Kunsthistorischen Museum Bilder schweren Herzens hängen lassen, und gutes Essen gab es auch.

Aber von vorn: Am Montag früh kam ich an. Bedauerlich fand ich nur, dass es in einem der bedeutendsten Bahnhöfe Europas keine Duschen gibt,  aber für Katzenwäsche langt es.

Bei einem Kaffee am Stephansdom hob ich den Blick und stellte mir vor, wie es zur Bauzeit war. Ohne Elektrizität, ohne Motoren, mit Flaschenzug und Holzgerüst. Die Steine waren damals nicht leichter und die Menschen nicht größer.

Im immer vollen Stephansdom gibt es eine kleine Kapelle, durch eine doppelte Tür geschützt, in der ständig Eucharistische Anbetung ist. Ein wunderbarer Ort,  um Ruhe und Freude zu tanken. Die 12-Uhr-Messe am Montag ist sehr gut besucht, schön und feierlich. (So voll ist manch eine Kirche nicht einmal Sonntags!)

Ein kleiner Wermutstropfen war, dass mein rechtes Bein gemein wehtat.  (Arzttermin ist demnächst.) Also musste leider noch ein Schmerzmittel erstanden werden, und sehr lange Wege habe ich in diesen Tagen nicht zu Fuß zurückgelegt.

Am frühen Abend erreichte ich das Stift Klosterneuburg. Was für ein Erlebnis! Mit der S-Bahn ein Stück an der Donau entlangjuckeln, dann noch kurz Bus fahren,  und dann stand ich am Fuß des Stiftes!

Und dann konnte ich den Herrn Alipius endlich analog grüßen; virtuell kenne ich ihn ja seit seinen Studienzeiten in Rom. Er vermittelte mir gleich einen ersten Eindruck von der grandiosen Architektur und der spannenden Baugeschichte.

Der Blick aus dem großzügigen Gästezimmer (ich hatte etwas von Zellengröße erwartet und bekam einen Saal,  in den noch eine Bibliothek gepasst hätte) hat es auch in sich!

Später lud er mich in das Restaurant auf dem Stiftsgelände ein, wir tafelten fürstlich und unterhielten uns über Gott und die Welt, die reale und die literarische. 

Und über den Dienstag berichte ich morgen.

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Ignatius von Loyola

Melodie: All Morgen ist ganz frisch und neu (GL 700)

Im Leiden hat er Gott erkannt,
hat von der Welt sich abgewandt,
und Ordnung, Klugheit, Herz und Sinn
gab er dem Herrn mit Freuden hin.

Nimm hin, o Herr, mein ganzes Sein!
Du gabst mir alles. Ich bin Dein,
ich überlasse alles Dir,
nur Deine Liebe schenke mir.

Herr Jesus, Dich nur suche ich.
Verbirg in Deinen Wunden mich!
Beschirme mich vorm bösen Feind,
und lass mich sein mit Dir vereint.

© Claudia Sperlich

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Bruder, Schwester, Mutter

Mt 12,46-50

In jener Zeit, als Jesus noch mit den Leuten redete, siehe, da standen Seine Mutter und Seine Brüder draußen und wollten mit Ihm sprechen. Da sagte jemand zu Ihm: „Siehe, Deine Mutter und Deine Brüder stehen draußen und wollen mit Dir sprechen.“ Dem, der Ihm das gesagt hatte, erwiderte Er: „Wer ist Meine Mutter und wer sind Meine Brüder?“ Und Er streckte die Hand über Seine Jünger aus und sagte: „Siehe, Meine Mutter und Meine Brüder. Denn wer den Willen Meines himmlischen Vaters tut, der ist für Mich Bruder und Schwester und Mutter.

Wieder einmal hat jemand Jesus, den berühmten Wanderprediger und Wundertäter, zu sich eingeladen. Wieder einmal hat das ein volles Haus zur Folge – alle wollen Ihn sehen und hören. Seine Mutter wird sicher Sorgen um Ihn gehabt haben, wird sich nach Ihm gesehnt haben. Aber nur von seinen anderen Verwandten heißt es, dass sie Ihn gewaltsam zurückholen wollten und Ihn für verrückt hielten.

Maria und Seine „Brüder“ (die Einheitsübersetzung sagt „Seine Angehörigen“) wollen Ihn nach Hause holen – laut Markus 3,21-22, weil die Brüder Ihn für verrückt halten. „Brüder“ sind hier, übereinstimmend mit der damaligen Ausdrucksweise, mit Sicherheit ältere Verwandte, z.B. Cousins. Die Kirche nimmt an, dass Er ein Einzelkind blieb, weil Joseph Marias Jungfräulichkeit respektierte. Aber selbst wenn man das nicht annimmt, können hier keine leiblichen Geschwister gewesen sein – denn die wären ja jünger als Er und hätten Ihm in der damaligen Gesellschaft gar nichts zu sagen. Auch wird aus dieser Stelle klar, dass Joseph bereits verstorben gewesen sein muss – sonst wäre er als Familienoberhaupt dabei gewesen.

Wer den Willen des himmlischen Vaters tut, ist für Jesus Bruder oder Schwester, ja Er vergleicht einen solchen Menschen sogar mit Seiner Mutter, der Allerseligsten. Er traut uns viel zu – und Er mutet uns viel zu.

Für verrückt werden heute viele Menschen gehalten, weil sie Jesus folgen möchten. In vielen Ländern werden Jesu Freunde mit Gewalt von der Straße geholt – sogar von Familienmitgliedern. Nicht ausgeschlossen, dass das auch hier geschehen wird. Aber wir wissen ja, wer am Ende stärker ist als die bucklige Verwandtschaft!

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Mal angenommen, die Menschenwürde beginnt mit der Geburt

… wie Frau Brosius-Gersdorf es gern hätte.

Dann müsste man zunächst einmal klären, was „mit der Geburt“ heißt. Hat ein Mensch bereits Würde, wenn man seinen Scheitel sieht, oder muss das ganze Köpfchen sichtbar sein, oder das ganze Kind? Ist die Geburt vor oder nach der Abnabelung abgeschlossen?

Ferner hätte ein Frühchen dann bereits eher Menschenwürde als ein zum Termin geborenes Kind.

Die würdige Bestattung von Sternenkindern wäre ein sentimentaler Zirkus.

Nun will Frau Brosius-Gersdorf einerseits eine Änderung des Grundgesetzes einführen, indem sie die Menschenwürde an die Bedingung „geboren sein“ knüpft, andererseits wird sie nicht müde zu behaupten, dass Abtreibung im ersten Trimester gar nicht gegen irgendein deutsches Gesetz verstößt (doch, tut es, ist „illegal, aber straffrei“, wie alle ihre Zuhörer im Bundestag genau wissen und wie sie selbst als Juristin weiß).

Abtreibung, so führt sie beim Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages aus, ist keine Verletzung der Menschenwürde des Embryos, weil der Embryo ja nicht Objekt staatlichen Handelns ist. Sie argumentiert:

Ob dem Embryo und später Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. Doch selbst wenn man das anders sieht und schon dem Embryo pränatal dann aber die volle Menschenwürde zuerkennt, wird sie bei einem Schwangerschaftsabbruch regelhaft nicht verletzt. Denn der Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist.

Quelle

Das bedeutet, solange nicht der Staat den Eingriff befiehlt, sondern die Sache die private Entscheidung der Frau (bzw. ihres Vormundes, wenn sie minderjährig ist, oder des Partners, wenn sie sich leider überreden lässt) ist, wird der Inhaber der vollen Menschenwürde in dieser nicht in seiner Würde beeinträchtigt, wenn man ihn umbringt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Danach wäre es eigentlich auch kein Eingriff in die Menschenwürde eines bereits geborenen Menschen, wenn ich ihm eine scheuere. Denn ich bin ja Privatperson, nicht Staat. Klar, ich werde das unterlassen (solange ich auch nur einigermaßen auf Jesus höre oder wenigstens auf meine immerhin vorhandene Vernunft, ich will ja keinen Ärger bekommen, oder auf mein Gewissen). Aber laut Frau Brosius-Gersdorf wäre das zumindest keine Verletzung der Würde, wenn auch vielleicht: der Wange.

Der wichtigste Grund,  warum ich Frau Brosius-Gersdorf ganz sicher nicht physisch angreifen werde, ist ihre immanente Menschenwürde. Ich habe nämlich vor, die zu achten.  Umgekehrt gehe ich von einer Achtung meiner Menschenwürde durch Frau Brosius-Gersdorf nicht mehr aus.  Warum nicht,  ich bin doch schon geboren?

Weil die Aberkennung der Würde bei einem Menschen im frühen Entwicklungsstadium notwendig zur Folge hat,  dass spätere Entwicklungsstadien auch nicht mehr sicher sind. Wer einen vollständig unschuldigen Menschen zum Abschuss freigeben kann,  wird bei einem bereits geborenen Menschen auch nicht mehr übergroße Hemmungen haben. Alt, behindert, unproduktiv und spinnert – kostet Geld,  braucht keiner, weg damit. So wird das zwar kaum jemand sagen; das Ergebnis wird aber absehbar das gleiche sein.

Ja aber sie sagt doch, dass sie selbst für das unbedingte Lebensrecht von der Nidation an ist.  Ja, sagt sie! Ich hab mich auch gewundert. Also ist sie für Lebensrecht, aber auch für die Legalisierung von Abtreibungen – wenn das Lebensrecht des Kindes auf irgendeine Weise dem Lebensrecht der Mutter im Weg steht.

Nun wird aber jede Mutter durch Schwangerschaft und Geburt in Anspruch genommen,  ja gefährdet und bei aller Liebe auch in ihrer freien Entfaltung gestört.  Wir kommen nicht daran vorbei  – Kinder,  auch die erwünschten,  auch die liebsten,  gesündesten – sind eine Last. Die meisten Mütter und Väter nehmen diese Last gern auf sich (an manchen Tagen weniger gern, aber dennoch). Das bedeutet: Wenn man eine Konkurrenz der Lebensrechte von Mutter und Kind überhaupt annimmt,  dann muss man sie regelmäßig annehmen.

Dann dürfte Abtreibung so normal werden wie das Entfernen einer Warze. Und dann dürfte es nicht mehr lange dauern, bis auch bereits geborene, aber nervige, störende Menschen sozialverträglich beseitigt werden dürfen.

Ich sehe in Frau Brosius-Gersdorfs Ideen einen Auftakt zu einer dystopischen Gesellschaft,  in der nur die „Passenden“ eine Chance haben. 

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Ein verhindertes und ein bestehendes Unglück

Das Bundesverfassungsgericht ist zumindest vorläufig vor einer Richterin bewahrt geblieben,  die die Menschenwürde zur Würde Auserwählter machen will. Es gilt weiter: Homo sapiens hat Menschenwürde von der Zeugung bis zum Tod. Das ist eine gute Nachricht.

Die schlechte Nachricht ist, dass Deutschland einen Bundeskanzler hat, der in aller Deutlichkeit Abtreibung in jedem Fall und jedem Stadium mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Ich nehme nicht an, dass er vor seinem klaren Ja zu dieser Frage scharf nachgedacht hat, aber das macht es nicht besser. Wir haben einen Bundeskanzler, der entweder wirklich kein Problem mit der Tötung Ungeborener hat oder im Eifer des Wortgefechts auch mal das Denken unterlässt – oder beides.

Ich war von der CDU nie besonders überzeugt.  Gewählt habe ich sie genau zweimal,  und beide Male war dafür ausschlaggebend, dass sie als einzige in meinem Wahlkreis vertretene Partei sowohl gegen Abtreibung als auch immer noch demokratisch schien, trotz aller Makel. Leider muss ich nun einsehen,  dass sie weder das eine noch das andere ist.

Dass es Länder mir schlechteren Regierungen gibt, ist gerade ein schwacher Trost.

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Hummeln im Lavendel

Sie sind völlig versessen auf Lavendel: verschiedene Wildbienen (genauer kann ich es nicht bestimmen). Und glücklicherweise gibt es Lavendel hier im Kiez recht viel, nicht nur vor meinem Haus.

Meine Kamera hatte ich nicht zur Hand,  und von einem professionellen Tierfilmer bin ich so weit entfernt wie vom Mond,  aber hier ist ein kleiner Eindruck.

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Frau Brosius-Gersdorf, das Verfassungsgericht und die Menschenwürde

Am kommenden Freitag wird entschieden, ob Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, derzeit Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, in Potsdam, Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt wird oder nicht.

Josef Bordat hat mir erlaubt, seinen neuesten Artikel zu diesem Thema auf meinem Blog zu verwenden. Ich will das in einer Art Dialog tun. Im Folgenden stehen in Anführungszeichen Zitate aus seinem Artikel, kursiv meine Gedanken dazu.

„Beim Bundesverfassungsgericht müssen drei Stellen neu besetzt werden. Josef Christ, Doris König und Ulrich Maidowski scheiden aus und jetzt braucht man drei Neue. Der Wahlausschuss des Deutschen Bundestags hat als Kandidaten vorgeschlagen: Günter Spinner, derzeit Richter am Bundesarbeitsgericht, Ann-Katrin Kaufhold (Jura-Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München) und Frauke Brosius-Gersdorf, die an der Universität Potsdam lehrt.“

Günter Spinner gilt als moderat und hat sich politisch noch nicht merkbar öffentlich geäußert. Er ist der einzige Kandidat, der als Richter arbeitet. Ann-Katrin Kaufhold ist Rechtswissenschaftlerin in München.

„… Frauke Brosius-Gersdorf steht für die Abschaffung der Strafbarkeit von Abtreibungen (also: Streichung des § 218 StGB). Im Hintergrund steht bei ihr die Idee einer Abstufung der Menschenwürde. Diese jedem Menschen zuzubilligen, hält sie für einen naturalistischen Fehlschluss, wobei sie damit den Begriff etwas zweckentfremdet, denn damit ist ein Fehlschluss vom Sein aufs Sollen gemeint. Also: Etwas ist. Daraus folgt: Es soll auch so sein.

Bei der Würde – in der klassischen naturrechtlichen, aber auch verfassungsrechtlichen Sicht – ist das Sein die Bedingung, das Kriterium. Was Mensch ist, soll Mensch sein dürfen. Das ist kein Fehlschluss, sondern eine Festlegung, die religiös begründet werden kann (etwa schöpfungstheologisch und christologisch), die aber auch naturrechtlich begründet werden kann, durch die Feststellung, dass nur das Sein den Menschen zum Menschen macht. Das ist trivial.

Und dass – einen Schritt weiter gedacht – die Würde als das Grundlegendste dessen, was allem menschlichen Leben zukommt, eben mit dem Sein des Menschen untrennbar verbunden ist. Menschenwürde besitzt jeder Mensch, allein weil und soweit er Mensch ist. Man spricht von ontologischer Würde, aus dem Sein des Menschen abgeleiteter Würde.

Woran sollte man den Begriff sonst festmachen? So, dass er unveräußerlich ist. Und bleibt. Es ist doch gerade das Unhintergehbare an der Würde, dass sie ans Sein gebunden ist. Wer Mensch ist, soll Mensch sein dürfen. Wer dies falsch findet, muss sagen, welche Menschen nicht Menschen sein dürfen sollen.“

Wenn Menschen anfangen, die Menschenwürde zu relativieren, machen sie damit erfahrungsgemäß auch weiter. Dabei wird (mit Ausnahme von an Depressionen Erkrankten) nicht vorkommen, dass ein Mensch seine eigene Würde relativiert. Relativiert wird, seit das überhaupt geschieht, immer nur die Würde der anderen. Der Mobber auf dem Schulhof oder am Arbeitsplatz, der Intrigant, der Verleumder, der Räuber, der Gewalttäter, der Tyrann – sie alle sind schnell dabei, anderen die Würde abzuerkennen, aber niemals sich selbst. Auch ein Bundesrichter (per se keiner der genannten Gruppen zugehörig) wird die eigene Würde für gegeben ansehen. Sieht er die Würde bei irgendeinem anderen Menschen nicht mehr als gegeben an, dürfte er sich zu einer der genannten Gruppen zählen – was er aber kaum tun wird.

„… [Die] geltende Rechtsprechung [des Bundesverfassungsgerichts] betont …: Alle Versuche, Zeitabschnitte zu definieren, in denen menschliches Leben ohne weiteres getötet werden darf, unterlaufen die Unbedingtheit und Unverfügbarkeit der Menschenwürde, wie sie unser Grundgesetz ausweist …, die unmittelbar evidente Einsicht unterstellt, dass die Tötung eines Menschen dessen Würde „antastet“ – Ende des Lebens, Ende der Würde. Eine moralisch und / oder rechtlich relevante Stufung menschlichen Lebens ist in unserer Verfassung nicht vorgesehen. Der grundgesetzlich verbriefte Lebensschutz nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) gilt auch dem Ungeborenen, wie das Bundesverfassungsgericht 1975 unmissverständlich feststellte: „Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ‚lebt‘; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden.“ …

Weil der grundgesetzlich verbriefte Lebensschutz auch dem Ungeborenen gilt, ist die Abtreibung in Deutschland ein Gegenstand des Strafrechts, also: verboten. Das ist logisch. … Dieser Staat hat eine in sich widersinnige Konstruktion erdacht: Die Abtreibung ist rechtswidrig (§ 218 StGB), bleibt aber straffrei für den Fall, dass a) Bedingungen vorliegen, die die Abtreibung aus der subjektiven Sicht der Frau unausweichlich machen … und b) zuvor eine Beratung stattfand … . Man kann jetzt über diesen Kompromiss denken wie man will, § 218 StGB einfach zu streichen, geht gar nicht, denn damit bliebe ja die Aufhebung eines Grundrechts für bestimmte Menschen, nämlich die Ungeborenen, ohne weiteres und jederzeit möglich.

Und genau das findet Frauke Brosius-Gersdorf offenbar gut und richtig. … Auf so etwas kommt man nur, wenn man die Würde nicht mehr ontologisch bestimmt, sondern von Bedingungen abhängig macht, etwa von Interessen und Präferenzen, wie das etwa der australische Ethiker Peter Singer tat… . Singer meint, … man müsse … unterscheiden zwischen Wesen, die Schmerzen empfinden können und ein Interesse daran haben, von Schmerzen verschont zu bleiben, und Wesen, die das nicht können und damit auch kein Verschonungsinteresse haben. Erstere nennt er nun Personen, letztere wären damit „Nicht-Personen“.

… Die Frage ist jetzt gar nicht mal, ob das überhaupt stimmt, dass der Fötus nichts spürt, sondern entscheidend ist die Denkweise dahinter. Es gibt menschliches Leben, das keinen Wert hat.

Und genau in diese Kerbe schlägt nun Frauke Brosius-Gersdorf und möglicherweise demnächst auch das Bundesverfassungsgericht insgesamt. Das halte ich für fatal.“

In dem Augenblick, da Menschen in irgendeinem Entwicklungsstadium die Würde aberkannt wird – und damit jedes Recht auf Leben -, wird wie von selbst selektiert. Was nicht passt, wird getötet. Nicht passend sind generell Behinderungen und Krankheiten. Nicht passend ist für viele auch ein Geschlecht (meist das weibliche); die selektive Abtreibung wäre sofort nicht nur möglich, sondern Tatsache, wenn Abtreibung generell erlaubt würde.

In meiner Jugend gab es einen Cartoon zu diesem Thema, den ich leider in den Weiten des Internet nicht mehr finde: Ein Paar sitzt in einer Arztpraxis. Der Arzt erklärt, was er über das noch ungeborene Kind bereits sagen kann: Es wird ein Junge, rothaarig, mit einer Neigung zum Dicklichsein, musisch begabt, eher unsportlich, „alles in allem ein nettes Kind“. Die Eltern protestieren nach jeder einzelnen Angabe. „Wir wollten doch ein Mädchen! Wieso rothaarig? Mein Mann ist groß und schlank, und ich ebenfalls… Wir sind Physiker! – Wir spielen doch immer Tennis!…“ Am Ende sagt die Frau: „Herr Doktor, dann verzichten wir lieber.“ Ein Cartoon, der heute prophetisch scheint.

Wenn übrigens für irgendeinen Lebensabschnitt die Menschenwürde relativiert wird, dann kann sie prinzipiell für jeden Lebensabschnitt relativiert werden. Dann wird sie am Ende auch dem schon geborenen Mensch unter bestimmten Umständen aberkannt. Dann geht es auch denen an den Kragen, die nicht mehr im Schutz des Mutterleibes leben. Dann geht es den unheilbar Kranken, den Behinderten, den Gebrechlichen, den Arbeitsunfähigen, den Unpassenden aller Art an den Kragen. Menschenwürde gilt für alle Menschen – oder am Ende für keinen.

Am Freitag um 9.00 Uhr findet vor dem Paul-Löbe-Haus nahe dem Reichstag ein Protest gegen die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf statt. Im Übrigen empfehle ich, so viel wie möglich die Stimme zu erheben – und auch zu beten.

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Auferweckt und geheilt

Mt 9,18-26

In jener Zeit, als Jesus redete, kam ein Synagogenvorsteher, fiel vor ihm nieder und sagte: Meine Tochter ist eben gestorben; komm doch, leg ihr deine Hand auf und sie wird leben! Jesus stand auf und folgte ihm mit seinen Jüngern. Und siehe, eine Frau, die schon zwölf Jahre an Blutfluss litt, trat von hinten heran und berührte den Saum seines Gewandes; denn sie sagte sich: Wenn ich auch nur sein Gewand berühre, werde ich geheilt. Jesus wandte sich um, und als er sie sah, sagte er: Hab keine Angst, meine Tochter, dein Glaube hat dich gerettet! Und von dieser Stunde an war die Frau geheilt. Als Jesus in das Haus des Synagogenvorstehers kam und die Flötenspieler und die Menge der klagenden Leute sah, sagte er: Geht hinaus! Das Mädchen ist nicht gestorben, es schläft nur. Da lachten sie ihn aus. Als man die Leute hinausgeworfen hatte, trat er ein und fasste das Mädchen an der Hand; da stand es auf. Und die Kunde davon verbreitete sich in der ganzen Gegend.

***

Der Mann,  dessen Tochter gerade gestorben ist,  gehört zu den „ordentlichen Leuten“. Synagogenvorsteher, also sicher fromm und auf die Einhaltung der Gebote bedacht, verheiratet,  angesehen. Von dem wundertätigen Rabbi hat er gehört. Ganz sicher ist er nicht,  sonst hätte er Flötenspieler und Klagefrau nicht bestellt,  aber es ist den Versuch wert!
Doch jetzt, vor Jesus,  scheint er doch ganz zuversichtlich: „Leg ihr Deine Hand auf und sie wird leben!“
Jesus folgt ihm sofort, aber Er muss sich durch die Menge kämpfen. Und dabei kommt es zu der Begegnung mit der blutflüssigen Frau. Die ist nicht, was man „ordentliche Leute“ nennt: Seit Jahren rituell unrein und damit von der Gesellschaft ausgeschlossen, vom ständigen Blutverlust geschwächt, sehr wahrscheinlich in der Folge bitter arm. Sie will nur heimlich Jesu Gewand berühren,  um Ihn nicht unrein zu machen. Seine Reaktion ist für sie unerwartet liebevoll. Sie wird geheilt, denn Jesus sagt niemals Dinge wie „Jetzt passt es gerade nicht“. Das tote Mädchen wird auferweckt.

Viele Menschen sind und bleiben krank, obwohl sie Gott vertrauen. Auch junge Menschen sterben, obwohl sie oder ihre Eltern Gott vertrauen. Aber ich bin sicher,  dass es dennoch Sinn hat, Ihn zu bitten. Er hört uns immer, und Er hat immer Zeit. Er wird am Ende alle Tränen abwischen und den Tod vollständig vernichten.

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Gedanken bei der Anbetung

Du bist hier, damit ich bin.
Ich bin hier, weil Du bist.
Du bist in mir, erfüllst mich.
Ich bin in Dir geborgen.
Du trägst und erträgst mich.
Ich trage Deinen Namen und Dein Siegel.
Du bist der Ich-bin-da.
Ich darf hier sein.

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Anhalter Bahnhof mit Rosen und naturbelassener Hecke

Ein eindrucksvolles Antikriegsdenkmal ist diese Ruine des einst prächtigen Bahnhofs.

Auf der mäßig gepflegten Grünanlage davor blühen Strauchrosen; die weißen sind schon ziemlich hinüber, die rosa halten noch eine Weile.

Die ausdrücklich erwähnte naturbelassene Hecke habe ich nicht gefunden.

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