Das unbedingte Lebensrecht des Menschen wird an seiner unbedingten Würde festgemacht. Allerdings wird diese Würde gar nicht von allen als „unbedingt“ angesehen. Nicht nur an manchem Stammtisch, auch in der Philosophie unserer Tage wird Menschenwürde als etwas Erwerb- und Verlierbares gesehen, etwas, was ein Mensch frühestens ab Geburt und höchstens bis zum Eintritt des Sterbeprozesses, eher noch bis zum Beginn der Demenz, hat. Früchte solcher Überlegungen sind Aufsätze wie der von Giubilini/Minerva, der allen Ernstes das Lebensrecht von bereits geborenen Kindern in Abrede stellt mit dem Argument, zum Personsein gehöre selbständiges Denken, was bei einem Baby noch nicht vorhanden ist. (Ich bitte die Leser, aus diesem Absatz nicht zu schließen, daß ich diese Ansicht vertrete. Näheres findet sich unter dem Stichwort Lebensrecht.)
Der Philosoph Alasdair MacIntyre vertritt die Ansicht, die Menschenwürde könne durch Sünde verlorengehen. Er wirft die Frage auf, ob Hitler noch Menschenwürde besessen habe. Und in der Tat fällt es schwer, einem Hitler oder Mao oder Stalin oder Pol Pot oder Kim Jong Un unzerstörbare Würde zuzugestehen. Es scheint ungerecht, das zu tun (und MacIntyre geht es immer um Gerechtigkeit). Warum soll ein Despot und Massenmörder die gleiche Würde innehaben wie ein Baby oder wie ein großer Wohltäter und Menschenfreund?
Ich halte das für die falsche Frage. Menschenwürde ist etwas anderes als Tugend – und zwar so anders, daß sie nicht in Verbindung miteinander stehen können. Hätte sie mit Tugend etwas zu tun, müsste man sie – wie Alberto, Giubilini und Singer es tun – einem Menschen bis zu dem (von diesen undefinierten) Alter der Vernunft und Entscheidungsfähigkeit rundweg aberkennen und selbstverständlich auch einem Dementen oder in anderer Weise erheblich geistig Behinderten – und den Bösen, wie immer man das definiert. Dann wäre „Menschenwürde“ aber nur noch ein Wort für „Lebensberechtigung der Gesunden und Starken, sofern sie gut sind“. Es stimmt zwar, daß das Wort „Menschenwürde“ nicht in mathematischer Schärfe definierbar ist. Aber daß eine Definition wie diese eindeutig zu kurz greift, muss ich wohl nicht näher erklären. „Güte“ müsste man auch neu definieren, wenn „kleine Kinder und Verrückte am Leben erhalten“ kein Kriterium mehr wäre.
Hat ein Menschenschinder Menschenwürde?
Es ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich, ab wie ausgeprägter Bosheit des anderen man Probleme mit dessen Menschenwürde bekommt. (Die eigene Menschenwürde stellen die wenigsten in Abrede.) Ich selbst tue mich äußerst schwer, nordkoreanische und andere Diktatoren als Träger unverletzlicher Würde zu sehen. Allerdings habe ich zwischen ihrer Person und ihren Taten zu unterscheiden.
Wenn wir beschließen, Menschenwürde sei ab einem bestimmten Maß an Bosheit oder einem bestimmten Mangel an Tugend nicht mehr vorhanden, so müssen wir genau dieses Maß bestimmen und auch, ob und wie Menschenwürde dann wieder erwerbbar ist. Ein Totschlag im Affekt mit folgender Reue wird wohl nicht langen, aber ein besonders heimtückischer Mord vielleicht? Oder doch erst zwei oder zweitausend? Ist es relevant, ob zusätzlich eine Geisteskrankheit vorliegt? – Man merkt, daß die Frage unsinnig ist. Wir besitzen Menschenwürde entweder ganz oder gar nicht. Wenn gar nicht, sind alle Gesetze zum Schutz derselben Makulatur, und wir dürfen mit unseren Nächsten umgehen, wie immer wir wollen. Das kann kein Mensch, der ansatzweise bei Sinnen ist, erstreben.
Also die ganze Menschenwürde für jeden und immer? Und was machen wir dann mit Verbrechern?
Ich bin ganz und gar für die Ahndung von Verbrechen und auch dafür, daß beim Strafmaß berücksichtigt wird, was der Täter genau getan hat, ob zu ersten Mal, zum Teil auch, warum er es getan hat, ob er bereut und ob er zu einer Art Wiedergutmachung bereit ist. Bei den großen Staatsverbrechern, den Massenmördern der Gegenwart, ist das (wenn es überhaupt je zum Prozess kommt) besonders schwierig. Bei denen der Vergangenheit ist ohnehin nur die eine oder andere Betrachtungsweise als „Strafmaß“ möglich. Und bei jetzt lebenden Menschenschindern stellt sich eben doch die Frage, ob Erschießen nicht ganz richtig wäre. Und ob man ihnen damit nicht doch die Menschenwürde aberkennt.
Nun ist Tyrannenmord einerseits immer noch Mord, damit ein Angriff auf die Menschenwürde, andererseits kann man ihn mit gutem Recht als Notwehr und Nothilfe ansehen (womit er nach juristischen Begriffen nicht mehr „Mord“, sondern „Tötung in Notwehr“ wäre – für das Opfer ist das egal). Er bleibt aber, auch wenn er als letztes Mittel nach gescheiterten Versuchen, auf gute Art Recht und Ordnung wiederherzustellen, nicht strafwürdig sein kann, eine in sich verkehrte Handlung. Damit will ich nicht etwa Tyrannenmörder verurteilen (ich sagte gerade, daß das legitim gar nicht ohne weiteres geht). Nur leider gibt es Situationen, in denen man nur entweder falsch oder noch falscher handeln kann. Diese Situationen sind aber selten genug, und ihre Existenz darf nicht als Ausrede benutzt werden, um jemanden zu ermorden, wenn es bessere Möglichkeiten gibt, einem Übel abzuhelfen.
Für die Seele des Mörders oder Totschlägers ist die Tat niemals gut. Auch nicht, wenn man sie sehr gut verstehen kann. Es ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar, jemand umzubringen – auch nicht mit der eigenen. Aber diese Würde bleibt dennoch bestehen, im Täter wie im Opfer. Ich habe keine Lösung für das Problem, daß extreme Gewalt unter bestimmten Umständen gerechtfertigt (und dann kein Mord) ist. Wenn z.B. Verhandlungen bei einem Bankraub mit Geiselnahme scheitern, sind die Scharfschützen dran, und man muss froh sein, wenn sie ihr Handwerk verstehen – und darf dennoch trauern um den vorzeitigen Tod eines Menschen, denn der Geiselnehmer ist ein Mensch. Daß es der Seele schadet, jemanden umzubringen, auch wenn dies durch einen „finalen Rettungsschuss“ geschieht, der nach menschlichem Ermessen die einzige Möglichkeit zur Rettung eines Unschuldigen war, weiß die Polizei sehr genau. Nicht umsonst kommen nach solchen Ereignissen Polizeipsychologen zum Einsatz. Der seelische Schaden entsteht eben dadurch, daß ein Mensch etwas getan hat, was der Würde seines Menschseins widerspricht, auch wenn es unabwendbar und in dieser besonderen Situation richtig war.
Es gibt Fälle, die den Tätern wie Nothilfe oder Notwehr erscheinen (vielleicht gar wie Tyrannenmord), es aber nicht sind. Das ist zum einen die leider häufige vorgeburtliche Kindstötung, zum anderen sind es viele Fälle von Beziehungstaten (nicht alle, denn manchmal liegt echte Notwehr vor), und schließlich ist es die derzeit so stark diskutierte Tötung auf Verlangen im Fall schwerer Krankheit oder Behinderung. Sie alle widersprechen der Menschenwürde des Opfers und des Täters, im Falle von Abtreibung auch der Menschenwürde der Mutter, die in der Regel nicht selbst Täterin ist, zumindest nicht allein, und zugleich zum Opfer wird. Wenn ich sage „Es widerspricht der Menschenwürde, einer Mutter das Kind aus dem Bauch zu reißen“, wird keiner widersprechen. Wenn ich sage „Es widerspricht der Menschenwürde, eine Frau zur Abtreibung zu nötigen oder zu zwingen“, ebenso. Aber wenn ich sage „Jede Abtreibung widerspricht der Würde von Mutter und Kind“, werde ich Entrüstung ernten. Das ändert aber nichts daran, daß es genau so ist. Wie schon öfter gesagt: Die Tötung eines Menschen widerspricht der Menschenwürde dessen, der getötet wird und dessen, der tötet. Menschen töten ist generell nicht gut für die, die es tun (oder in Auftrag geben).
Wenn wir Menschenwürde nicht absolut denken, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod jedem Menschen innewohnend, dann können wir die Idee gleich ganz aufgeben. Dann aber muss das für jeden gelten – auch für den ganz persönlich, der die Menschenwürde für überflüssig erklärt.
Unbedingte Menschenwürde ist das Konzept, das Gläubige und Atheisten vereinen sollte in der Grundidee „Du sollst nicht morden“. Wie hinfällig das Konzept ist, sehen wir jeden Tag. Aber wäre es gar nicht mehr vorhanden, dann wären Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, ja selbst fahrlässige Tötung kein Thema mehr für Gerichte, sondern höchstens ärgerliche Vorkommnise des Alltags, mit denen man eben leben – oder sterben – muss.
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