Mal angenommen, eine Frauenärztin bewirbt sich in einem Krankenhaus und wird gefragt:
Wenn eine Schwangere ihr Kind aus irgendwelchen Gründen nicht austragen will, was ist dann Ihre Reaktion?
Und mal angenommen, sie antwortet:
Dann werde ich die Frau erst einmal fragen, ob sie das ganz alleine entschieden hat. Wie ihr Partner dazu steht, ihre Familie. Wenn sie durchblicken lässt, daß sie auf Druck des Partners, der Eltern oder sonst jemandem handelt, werde ich ihr erklären, daß sie selbst – und absolut kein anderer – entscheiden soll. Außerdem werde ich ihr sagen und zeigen, wie ihr Kind in dem Moment des Gespräches aussieht, wie es mit vier, mit sechs, mit zwölf Wochen aussieht. Wenn bei dem Kind eine Krankheit oder Behinderung sicher oder auch wahrscheinlich ist, werde ich sie über Therapiemöglichkeiten informieren und ihr die Chancen eines Menschen mit dieser Behinderung oder Krankheit erklären. Und ich werde ihr sowohl die Rechtslage in Deutschland erklären – also daß Abtreibung immer eine Straftat darstellt, die nur unter bestimmten Umständen nicht geahndet wird – als auch alle möglichen Wege zeigen, das Kind am Leben zu lassen. Ich werde sie über Babyklappen, Pflege- und Adoptionsmöglichkeiten informieren, aber vorher werde ich versuchen, sie für ihr eigenes Kind zu begeistern. Ich werde ihr zeigen, was es für Hilfsmöglichkeiten für Mütter in Schwierigkeiten gibt.
Und angenommen, sie bekommt dann die Antwort:
Gut! Ich habe den Eindruck, Sie passen hervorragend in unser Team. Kommen Sie bitte am Montag zur Frühschicht und finden Sie sich dann um 9.00 Uhr noch einmal hier ein, um den Papierkram zu erledigen.
Wäre das so schlimm?
Bei den Grünen läuft gerade eine Debatte, ob man Einstellungen von Ärzten in Krankenhäusern von der genau gegenteiligen Haltung abhängig machen sollte. Mit anderen Worten: Ob es für die Einstellung eines Arztes relevant sein soll, daß er zur Mitwirkung an Abtreibungen bereit ist. Bis jetzt ist das nicht so, bis jetzt darf ein Arzt sein Gewissen auch im Beruf nutzen, und wenn es ihm sagt, daß er keinen Menschen töten darf, auch keinen ungeborenen, dann darf er auch bei der Arbeit darauf hören.
Dafür, daß Abtreibungswilligkeit in Baden-Württembergs Krankenhäusern zum Einstellungskriterium wird, sprechen sich aus:
Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin der Grünen für Gesundheitsförderung
Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen
Ricarda Lang, stellvertretende Bundesvorsitzende der Grünen und frauenpolitische Sprecherin
Für die Beibehaltung der Gewissensfreiheit auch für Ärzte sprechen sich folgende Grünen aus:
Theresia Bauer, Wirtschaftsministerium
Bärbl Mielich, Sozial-Staatssekretärin
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
In der Debatte wird für die „ausreichende Versorgung“ mit abtreibungswilligen Ärzten auch der Sicherstellungsauftrag bemüht. Nun bin ich keine Juristin, aber ich glaube nicht, daß ein Straftatbestand vom Sicherstellungsauftrag gedeckt werden kann. Allerdings ist nicht nur bei zahlreichen Grünen schon lange „unter gewissen Umständen straffrei“ gedanklich zu „unter allen Umständen erlaubt“ geworden. Daß es sich bei einer Abtreibung regelmäßig um die Tötung eines unschuldigen Menschen handelt, ist in der Diskussion meist nicht mehr relevant.
Die Grünen reden viel von Toleranz. Ich sehe an „Abtreibungswillig oder arbeitslos“ nichts Tolerantes, weder dem arbeitsuchenden Arzt gegenüber noch dem Kind gegenüber, das bei einer Abtreibung stirbt. Echte Toleranz gegenüber der Schwangeren, die im Handumdrehen einen Schein bekommen hat (es geht wirklich extrem leicht, viel schneller als Erstausstattung beantragen, wie ich von Betroffenen weiß), ist das auch nicht. Die bestünde, wenn man sagen könnte: „Ich ertrage deine ablehnende Haltung zu deinem Kind, teile sie aber nicht.“
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