Gerade wieder in einer Diskussion (unter einer sehr klar lebensbejahenden Äußerung einer christlichen Seite!) gelesen: Wenn bei einem Kind eine sehr schwere Behinderung zu erwarten ist, sollte man es abtreiben dürfen.
Solche Aussagen lassen mich nicht so sehr ratlos zurück wie äußerst wütend. Denn da wird Behinderten dreist das Lebensrecht abgesprochen, und das noch mit dem „mitleidigen“ Argument, es würde doch leiden!
Mit dem Argument, er würde sonst allem Ermessen nach leiden, könnte man ausnahmslos jeden Menschen beseitigen.
Ja, ich weiß, daß es schwere und schmerzhafte Behinderungen gibt, auch angeborene. Aber die Entscheidung über Leben oder Tod eines anderen, unschuldigen Menschen darf sich kein Mensch anmaßen.
Wäre es anders, wo wollte man die Grenze ziehen? Dürfte man ein bis dato gesundes Kind umbringen, das bei der Geburt zu wenig Sauerstoff bekommen hat? Oder einen Säugling, der an Meningokokken erkrankt? Oder ein Kind, das nach einem Unfall hirnverletzt im Koma liegt? Oder einen dementen und inkontinenten Greis?
Wer ernsthaft meint, diese alle müssen gepflegt werden, weil sie definitiv leiden, das Ungeborene aber dürfe man töten, weil es vielleicht leiden wird, sollte sich mal ärztlich überprüfen lassen. Vielleicht ist bei ihm ja auch ab ovo was kaputt.
Und wer tatsächlich alles, was nicht „lebenstüchtig“ ist oder scheint, beseitigen will, ist ein Fall für die Forensik.


































































































