In welchem Zeitfenster ist das Menschenleben schützenswert?

Vielleicht vom dritten Trimester bis zum 90. Lebensjahr? Oder vom zweiten Trimester bis zum Einsetzen der Demenz? Oder gibt es gar kein Zeitfenster,  sondern nur die Kriterien „Passt es, ist es gesund, ist der Vater ein anständiger Mensch?“

Sobald man irgendwelche Kriterien aufstellt, unter denen das Lebensrecht gilt oder eben nicht unbedingt, kann man alle hehren Sätze über ewiggültige Menschenwürde, unveräußerliche Menschenrechte und dergleichen knicken. Dann sind Lebensrecht und Menschenwürde jedes einzelnen Menschen nur noch Verhandlungssache.

Wenn ein Mensch nicht als Mensch angesehen wird,  weil er noch im Zygotenstadium ist, warum soll man dann ein Embryo plötzlich als Inhaber von Rechten anerkennen? Wenn die Fähigkeit,  selbständig zu leben,  das entscheidende Kriterium für das Lebensrecht ist,  warum darf man dann ein vierjähriges Kind, einen Komapatienten oder einen schwerbehinderten Greis nicht töten?

Ich vermute, die meisten Leser sind jetzt etwas schockiert. Aber genau diese Fragen kommen auf, wenn man den Schutz des vorgeburtlichen Lebens noch weiter aufweicht als bisher. Und genau das geschieht gerade.

Lebensrecht,  das nicht absolut gilt, gilt am Ende gar nicht. Wenn Menschenwürde nicht mehr absolut gilt, dürfen Philosophen und Juristen sich zurücklehnen und leichtere Themen behandeln als ausgerechnet die Definition von Würde.

Natürlich kann man Unpassende, zu Teure, Behinderte, Kranke, Schwache frühzeitig beseitigen. Ob die so entstehende schöne neue Welt ein lebenswerter Ort ist,  wage ich zu bezweifeln.

Über Claudia Sperlich

Dichterin, Übersetzerin, Katholikin. Befürworterin der Vernunft, aber nicht in Überdosierung.
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2 Antworten zu In welchem Zeitfenster ist das Menschenleben schützenswert?

  1. Herr S. schreibt:

    Bin vollkommen Ihrer Meinung, verehrte Frau Sperlich.

    Deshalb:

    Lebensschutz und der Einsatz dafür tun unbedingt not!

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  2. Joachim schreibt:

    100%.

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