Absurder Maulkorb

Stéphane Mercier ist Philosoph und Theologe. Sein Profil ist auf der Seite des Institut d’Études Théologiques in Brüssel zu sehen, einer kleinen Universität der Gesellschaft Jesu. Jedoch wurde er vor kurzem vom Dienst suspendiert.

Über seine Vorlesungen zur Anthropologie heißt es auf der Seite der Universität (hier in meiner Übersetzung):

Jedes schlüssige ethische Konzept ist auf einer bestimmten Idee des Menschen begründet, die sich im Rahmen einer philosophischen Anthropologie entwickelt. Unsere Beschäftigung mit der Geschichte (Aristoteles, die Stoiker, Augustinus, Thomas von Aquin, Ignatius…) und den Themenkreisen (Körper/Seele, die Freiheit und ihr Sinn, Individuum/Gesellschaft…) bietet eine kritische Betrachtung der menschlichen Natur, ihrer einzigartigen Würde und ihrem unausweichlichen Anteil am Mysterium.

Stéphane Mercier hat an seine Studenten ein fünfzehnseitiges Papier verteilt, in dem er Abtreibung als ein Übel darstellt. Er geht darin auch auf das Problem der Schwangerschaft durch Vergewaltigung ein und äußert sinngemäß, ein Übel (Vergewaltigung) könne nicht durch ein größeres Übel (Tötung eines Unschuldigen) beseitigt werden. Wörtlich stellt er in dem Papier die Frage:

Ist Mord nicht ein größeres Verbrechen als Vergewaltigung?

Dies wurde ihm von Studenten so ausgelegt, als habe er Vergewaltigung verharmlost. Hat er aber nicht! Denn „A ist schlimmer als B“ ist eine völlig andere Aussage als „B ist nicht besonders schlimm“. Das sollte man, wenn man Philosophie studieren will, schon wissen.

Schon kurz vorher hatte Mercier für Empörung unter seinen Studenten gesorgt. Er hatte nämlich der Äußerung eines Priesters zugestimmt, daß homosexuelle Akte nicht in Ordnung seien.

Nun hat die Universität, die sich auf ihrer Homepage der ignatianischen Spiritualität und dem Studium der Heiligen Schrift verpflichtet sieht, aufgrund der Denunziation durch einen Studenten den Dozenten vom Dienst suspendiert. Weil er lehrt, was auch die katholische Kirche lehrt!

Am vergangenen Sonntag nahm der Suspendierte am Marsch für das Leben in Brüssel teil. Er sagte dort:

Als Philosoph habe ich die Aufgabe, frei über den Sinn und die Würde des Lebens nachzudenken. Meiner Ansicht nach sollte auch eine  katholische Universität die Würde des Lebens verteidigen. Ich glaube, daß die Studenten vollkommen imstande sind, kritisch nachzudenken und den Wert der freien Meinungsäußerung zu begreifen.

(meine Übersetzung; Quelle)

Der Präsident des IET, Père Thierry Lievens, stellt die Universität so vor:

Das Institut d’Études Théologiques ist eine jesuitische Einrichtung. Seine Pädagogik wurzelt in der Spiritualität des Ignatius von Loyola. Diese nun begründet sich auf einer Überzeugung: In der regelmäßigen Schriftlesung, die sie sich zugleich aller von moderner Herangehensweise an biblische Texte gebotenen Hilfsmittel bedient, ergreift man wieder mit festem Willen das Geschenk der kirchlichen Tradition in Verbindung mit den Herausforderungen der heutigen Welt und gibt davon in persönlicher Weise Rechenschaft.

(meine Übersetzung)

Stéphane Mercier hat in der Tat das Geschenk der kirchlichen Tradition in Verbindung mit den Herausforderungen der heutigen Welt ergriffen und gibt davon in persönlicher Weise Rechenschaft. Und deshalb wurde er suspendiert.

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Gute Folge eines blöden Kommentars

Manchmal bin ich nicht im Internet. Stundenlang. Dann kann passieren, daß ein Kommentator etwas kommentiert, wovon er keine Ahnung hat, und dies auf eine Art, die den Regeln einer zivilisierten Unterhaltung widerspricht.

Daraufhin kann einerseits geschehen, daß ich ihn in nicht mehr vollkommen höflicher Weise von der Diskussion ausschließe. Andererseits kann aber auch Josef Bordat den Kommentar schneller und klüger in der Luft zerrissen haben als ich ihn lesen konnte.

Und da bin ich dem Kommentator fast schon wieder dankbar, ist doch nur seinetwegen mal wieder ein schönes Stück katholische Apologie im Internet zu lesen.

Dennoch bitte ich meine Leser, sich über das, was sie kritisieren wollen, erst einmal gründlich zu informieren. Das ist ein wenig mühsam, man braucht dazu Bücher und logisches Denken, aber ich versichere Ihnen: Es macht auch Freude.

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Spaziergang im Lenz

Ein wunderbarer Frühlingstag liegt hinter mir. Hier ein paar Bilder davon:

Marienkäfer auf Hecke…
Marienkäfer

Wipfel-Stachelwanze auf Narzisse
Wipfelwanze auf Narzisse

Baum vor Himmel…
Baum Ende März

Kondensstreifen, die den Himmel mal kreuzweise…
Kondensstreifenkreuz

Szilla
Szilla

und ein Fensterchen von Heilig Kreuz in Wilmersdorf.
Heilig Kreuz

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Weg mit § 218 StGB!

So lautet der § 218:
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Ich bin für seine ersatzlose Streichung.

Zunächst einmal ist die implizite Definition von schützenswertem Leben ungenügend. „Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“ Das heißt: Die Beseitigung einer befruchteten, lebensfähigen Eizelle – also eines Menschen im frühen Entwicklungsstadium – ist nach diesem Paragraphen nicht der Erwähnung wert. Das ist unlogisch und unmenschlich.

Sodann ist die Tötung eines Menschen nach dem deutschen Strafgesetzbuch ausdrücklich verboten und strafbewehrt (vgl. §§ 211-217 StGB). Ein ungeborener Mensch ist aber ein Mensch. Mithin ist der § 218 StGB überflüssig.

Der eigentliche Sinn dieses Paragraphen ist nicht der Schutz des Lebens, sondern die Relativierung des Lebensrechts. Wenn ein eigener Paragraph zur Problematik der Tötung Ungeborener gebraucht wird, so heißt daß, das Ungeborene eben nicht problemlos als Menschen gelten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht zwar von „Leben“ erst ab Geburt, lässt aber ein Embryo lt. § 1923 erbberechtigt sein:

(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

Die Formulierung ist kurios, denn natürlich lebt der Mensch nicht ab Geburt, sondern ab Zeugung, aber trotzdem zeigt § 1923 BGB klar genug, daß ein Mensch von Anfang an Mensch ist – indem ihm ein spezifisches Recht zugestanden wird.

Brauchen wir ein besonderes Gesetz, um zu sagen, daß ein bereits als erbberechtigt anerkannter Mensch nicht getötet werden darf? Ein Gesetz, daß besagt, man darf nicht nur keinen Menschen töten, sondern wirklich gar keinen?

§ 218 StGB ist absurd.

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Frühlingsblüten

Nach einem wundervollen Gottesdienst konnte ich auch noch Blumen bewundern. Es ist zwar noch nicht ganz die von Paul Gerhardt besungene schöne Sommerzeit, aber „Narzissus und die Tulipan“ sind jedenfalls schon dabei!

Ysander
Ysander
Ysander

Forsythie
Forsythie

Prunus
Baumblüte

Narzissen
Narzissen

Tulpen
Tulpen

Rosen… die brauchen aber noch eine Weile bis zur Blüte.
Rosenlaub

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Hübsche Dinge

Ein nettes, kleines Auto.
Auto
Auto
Auto

Ein nettes, mittelgroßes Rathaus. (Daneben, zum Kontrast, ein hässliches Kaufhaus.)
Rathaus Steglitz
Rathaus Steglitz
Rathaus Steglitz

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Betreffen bioethische Fragen auch mich?

So hieß eine Veranstaltung in der Herz-Jesu-Kirche in Berlin-Tegel. Dr. Walter Ramm, der Vorsitzende der Aktion Leben, informierte am vergangenen Dienstag über die Themenkreise Abtreibung, in-vitro-Fertilisation, Genschere, Euthanasie bzw. „Sterbehilfe“, Umgang mit Tod und Sterben, Patientenverfügung und -vorsorge – also über die „Machbarkeit“ von Leben und Tod aus christlicher Sicht und darüber, wie man sich am Ende vor dem Machbarkeitswahn schützen kann.

Es war nicht geradezu übervoll, und ich bin etwas bekümmert, daß ich wieder einmal den Altersdurchschnitt senkte. Schüler und Studenten hätten auch sehr gut dort hingepasst.
Es wurden viele Fragen gestellt, und Herr Ramm nahm sich für alle Zeit. Seine guten Kenntnisse sowie seine freundliche und humorvolle Art ließen die Veranstaltung an keiner Stelle langweilig werden.

Lebensschützer oder Lebensrechtler?

Herr Ramm begann mit einem sprachlichen Hinweis: Das Wort „Lebensschützer“ (gern in Zusammenhang mit „selbsternannt“) ist eine Schöpfung der Gegenseite, um Lebensrechtler verächtlich zu machen. Es geht ja zuerst um das Recht auf Leben, das jedem Menschen von Anfang bis Ende immanent ist. Daraus ergibt sich notwendig, daß dies Leben schützenswert ist. Jedoch ist der Schutz damit sekundär, primär das Recht. Auch spricht man von Tierschutz, Naturschutz, Denkmalschutz usw., sprachlich wird dadurch mit dem Wort „Lebensschutz“ das menschliche Leben anderen irgendwie auch schützenswerten Sachen gleichgestellt, also in seinem Rang und seiner Würde vermindert. Deshalb sollten Lebensschützer sich vielmehr Lebensrechtler nennen.

Abtreibung

Häufig hört man die Aussage: „Ja, ich bin gegen Abtreibung“ – beim Nachhaken ist aber der Anfang der Schwangerschaft später angesetzt als bei der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle, nämlich erst bei der Nidation oder noch später. Das ist nur möglich, wenn man völlig willkürlich die früheste Lebensphase als „noch kein Leben“ definiert. Dann aber wird die Bestimmung, wann das Leben nun anfängt, diskutabel. Daß Pille und Spirale zuweilen nicht die Befruchtung, sondern die Nidation verhindern, scheint bei dieser Betrachtungsweise gleichgültig. Jedoch ist ein Lebewesen mit menschlichem doppeltem Chromosomensatz ein Mensch – bereits vor der Einnistung. Verwehrt man ihm die Einnistung, bringt man ihn damit um.

Die nachgeborenen Geschwisterkinder Abgetriebener haben, so Ramm, überdurchschnittlich häufig ernste seelische Probleme und fühlen sich nur bedingt geliebt.

Es wird oft behauptet, daß es in Ländern mit liberaler Regelung immer weniger Abtreibungen gibt. Diese Behauptung übersieht aber, daß z.B. in Holland Abtreibungen bis zur 8. Schwangerschaftswoche gar nicht als solche firmieren – sondern als „Menstruationsregulierung“.

Kind nach Wunsch?

Bei der in-vitro-Fertilisation werden überzählige Embryonen vernichtet oder „für später“ eingefroren. In Amerika hat es bereits Sorgerechtskämpfe um eingefrorene Embryonen gegeben. Das Embryonenschutzgesetz in Deutschland verbietet die Forschung an menschlichen Embryonen und auch das Einfrieren. Jedoch gilt der Mensch in den ersten zwölf Stunden nach Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, im „Vorkernstadium“, nach deutschem Recht noch nicht als Embryo. Man kann ihn dann einfrieren und zum Forschungsobjekt machen, wenn man nur schnell genug ist.

Leihmutterschaft bedeutet das Mieten einer Frau als Gebärmutter. Ramm spricht von Leihmutterkliniken auf den Philippinen (wo pro Jahr etwa 30.000 Kinder von Leihmüttern ausgetragen werden) und in Kiew (wo es 20 solcher „Kinderschmieden“, wie Ramm sie zutreffend nennt, gibt).

Die Crispr/Cas-Methode, bei der die DNA durch eine Genschere so verändert wird, daß diese Veränderung vererbbar und nicht als Manipulation nachweisbar ist, galt zunächst als medizinischer Fortschritt, durch den perfekte, die Welt ernährende Pflanzen gezüchtet und schreckliche Erbkrankheiten besiegt werden können. Was die perfekten Pflanzen angeht: Es gibt bereits Champignons, die durch Genmanipulation nicht mehr braun werden. Man kann das olle Zeug also wochenlang als frisch verkaufen. Es gibt bereits hunderte, wenn nicht tausende von Patenten auf Lebensformen.

An Embryonen wird derzeit in China und Großbritannien die Crispr/Cas-Methode erprobt – und das bedeutet: Entweder die Manipulation ergibt die gewünschten Resultate, oder das Embryo wird weggeworfen. Und selbstverständlich wird, sobald der Weg dahin gefunden ist, nicht nur der erbgesunde, ästhetisch perfekte und immune Mensch hergestellt. Es gibt mit Sicherheit genug Interesse und Geld, dann auch den Menschen zu machen, der äußerst gehorsam und gerade intelligent genug ist, einfache Befehle zu befolgen – Huxleys Gamma minus.

Transplantation

Das schwierige Thema der Organtransplantation wurde nur gestreift. Das große Problem ist dabei, daß dem Spender im Grunde der eigene Tod vorenthalten wird; er wird lebend in einen sterilen Vorraum vom Operationssaal gebracht, künstlich am Leben erhalten und am Ende frisch ausgeweidet. Ein Abschied in Würde vom Sterbenden ist nicht möglich. Eltern sterbender Kinder werden oft bedrängt, der Organspende zuzustimmen – dann darf das Kind nicht in den Armen der Mutter sterben. Auch bringt der Empfänger einer Organspende sich selbst in die Situation, den Unfalltod eines vitalen Menschen zu erhoffen.
Xenotransplantationen scheinen ein Ausweg, aber dafür werden Schweine in vollkommen steriler Umgebung ausschließlich zur Produktion von Spenderorganen gezüchtet. Vielleicht ist die Idee, sein eigenes Schicksal anzunehmen, appetitlicher. Ich jedenfalls möchte Organe weder spenden noch gespendet bekommen. Es ist sinnvoll, einen diesbezüglichen Ausweis bei sich zu tragen.

Lebensende

Seit Ende der 70er Jahre werden Mediziner immer häufiger dazu gebracht, lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen und lebensbeendende Maßnahmen einzuleiten. Daß Menschen nicht mehr mit Gewalt am Leben gehalten werden, wenn dadurch der bevorstehende Tod nur qualvoll hinausgezögert wird, ist selbstverständlich gut, ebenso wie die Palliativmedizin. Jedoch werden, so Ramm, immer häufiger sinnvolle Therapien unterlassen und Patienten praktisch stattdessen zu Tode sediert. In Holland, wo Euthanasie legal ist, geht derzeit die aktive Euthanasie zurück, gleichzeitig steigt die terminale Sedierung. Das wirkt in der Statistik besser, ist aber Jacke wie Hose.

Die Patientenverfügung, in der man z.B. niederlegen kann, daß man nicht euthanasiert werden möchte und im Falle einer Demenz immer noch als Mensch mit unveräußerlicher Würde behandelt werden will, ist rechtlich nicht mehr als ein Regelungswunsch. Eine Vorsorgevollmacht, in der klar bestimmt wird, wer die Entscheidungen über Behandlung und Nichtbehandlung zu treffen hat, ist sicherer.

Beistand

Als Christ und Lebensrechtler scheint man heute auf ziemlich verlorenem Posten zu stehen, auch wenn die Lebensrechtsbewegung wächst – denn auf der anderen Seite ist viel Macht und viel Geld im Spiel. Aber als Christen dürfen wir nicht verzweifeln. Dr. Walter Ramm sprach auch immer wieder von der Notwendigkeit zu beten und beschloss die Veranstaltung mit einem Gebet. Zuletzt gab er den Zuhörern noch ein kurzes Gebet des Heiligen Antonius Maria Claret mit auf den Weg:

Herr, es ist aussichtslos.
Aber Du bist allmächtig.

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Frühling

Der Regen ist zwar für mich etwas unangenehm, aber was er vorbringt, ist gar prächtig!

Narzissen
Narzissen

Krokus
Krokus

Akelei (die noch lange nicht blüht, aber das junge Grün ist so hübsch!)
Akeleigrün

Milchstern
Milchstern

und Buchsbaumgrün, das ja in wenigen Wochen zu Palmarum dringend gebraucht wird.
Buchsbaum

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Meine Namenspatronin

Meine Eltern hatten gewiß keine Heilige im Sinn, als sie mir meinen Namen gaben. Daß ich mich mit 22 Jahren für den Taufnamen Johanna, nach der kämpferischen Heiligen Jeanne d’Arc, entschied, geschah zum Teil aus einer Protesthaltung – und im Bewußtsein, daß ich den Beistand einer Kämpferin gut brauchen konnte. Aber trotz meiner Verehrung der Heiligen Jeanne habe ich meinen Rufnamen aus Gewohnheit beibehalten.

Die Heilige Claudia aus Amisium in Kleinasien, derer wir heute gedenken, war wie ich gegen den Willen ihrer Eltern Christin geworden. Anders als meine Eltern reagierten die ihren nicht nur knurrig und verständnislos, sondern denunzierten ihre Tochter, die um 300 gemeinsam mit anderen jungen Frauen der Christenverfolgung unter Diokletians Mitregenten Maximinian zum Opfer fiel.

Sie und ihre Gefährtinnen wurden zu Tode gefoltert, weil sie ihrem Glauben treu blieben. Dargestellt wird sie mit den Märtyrersymbolen Palmzweig und Schwert sowie einem Buch oder einer Schriftrolle für ihr Bekenntnis zur Heiligen Schrift. Auf dieser Darstellung hält sie in der erhobenen Rechten einen Rosenstrauß, der in der christlichen Ikonographie ein Hinweis auf die Jungfräulichkeit oder ein Christussymbol sein kann.

Heilige Claudia

Heilige Claudia, bitte für uns!

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Träumer und Pragmatiker

Joseph war beides. Er handelte nie überstürzt, er überschlief Entscheidungen erst einmal. Er hörte zu, wenn Gott zu ihm sprach. Und er war Handwerker, war ein Mann der Tat. Er war bescheiden, blieb im Hintergrund – und war der Ernährer des Herrn.

Joseph

Er wurde nie von seinem Herrn gefragt,
ob er den sonderbaren Ziehsohn wollte.
Er lernte träumend, wie er handeln sollte –
und blieb bei ihr und hat sich nicht beklagt.

Schon möglich, daß er trauerte und schmollte,
vielleicht von Zorn und Zweifel angenagt.
Doch hat das Ungewohnte er gewagt,
als das verheißne Wort ihn überrollte.

Er richtete, so gut es ging, die Hütte
und legte seinen Mantel auf die Schütte,
damit Maria weich lag und der Knabe.

Er brachte beide durch als Gastarbeiter.
Die Träume blieben seine Wegbereiter.
Vielleicht sah er den Sohn als Gottesgabe.

aus: Lass mich bekennen Deine Mandelblüte. Gedichte, tredition 2015

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