Wegen meiner kritischen Haltung gegenüber einer Gesetzeslage, die die Vernichtung ungeborener Menschen “kinderleicht“ macht, wurde mir mangelnde Staatstreue vorgeworfen. Das ist unter allen Vorwürfen, denen Lebensrechtler sich stellen müssen, immerhin einer der originellsten.
Ich bin keine Anarchistin; ein funktionierendes Staatswesen mit menschenfreundlichen Gesetzen halte ich für wichtig. Gerade deshalb ist aber der kritische Blick auf Gesetze und Rechtspraxis nötig. Wo Gesetze aufhören, der Erhaltung von Menschen zu dienen, sind sie schlecht und muss das gesagt werden.
Ein Gesetz, das allen Menschen Lebensrecht garantiert, ist gut. Es ist gut, jede Art der Tötung von Menschen zu verbieten und allen Menschen jede nötige medizinische und soziale Fürsorge zu gewährleisten, auch den ärmsten und schwächsten.
Es ist schlecht, das Recht auf Leben zu unterlaufen. Es ist hanebüchen, das in einem Absatz a) zu einem Gesetz zu tun, das die Tötung verbietet.
Und ausschließlich weil ich die widerrechtliche und dennoch im deutschen Recht bestehende Gewährung von Abtreibung – um die ging es in der Diskussion – ablehne, wurde mir eine Haltung vorgeworfen, die den Staat über kurz oder lang ruiniert und die Gesellschaft ins Chaos stürzt.
So denken Leute, die postulieren, die Mutter habe das unumstößliche Recht, den Tod ihres Kindes zu beschließen.
Katzbuckelei vor dem Staat, gleich wie miserabel er entscheidet und entscheiden lässt, ist nicht staatstragend, sondern dumm und schädlich. Einem Lebensrechtler vorzuwerfen, er sei ein Staatsfeind, weil er ohne Abstriche gegen Abtreibung ist, ist unlogisch.
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