April, April!

Der gestern hier vorgestellte gregorianische Ruf zur Vigil steht in keinem Graduale und keiner klösterlichen Handschrift der Welt. Auch die erwähnten Notizen zum Caffee-Kanon findet man nur auf diesem Weblog.

Meine Geschichte des Kaffee-Kanons gehört in die Rubrik Aprilscherz.

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Geschichte des Caffee-Kanons

C-A-F-F-E-E, trink nicht so viel Caffee!

So der protestantische Komponist und Musikpädagoge Carl Gottlieb Hering.

Die neuere Musikforschung hat interessante Details zur Entstehungsgeschichte des bekannten Kanons aufgedeckt.

Der Kanon ist als musikalische Paraphrase und weltliche Parodie eines kürzlich entdeckten gregorianischen Gesanges zu verstehen. Der kurze gesangliche Ruf „Vigilate et orate – Wachet und betet“ wurde in Benediktbeuren während der Vigil vermutlich immer wieder angestimmt.

vigilate

Der Text (Mt. 26,41) wurde in der säkularisierten Gesellschaft mit protestantischer Arbeitsethik entgegen dem ursprünglichen Sinn so verstanden, daß frühes Aufstehen und Morgengebet den Auftakt zum Arbeitstag bildeten. In katholisch geprägten Gebieten sah man den Kaffee als göttliche Hilfe zum Wachen beim nächtlichen Gebet, dessen Genuss der Nüchternheit nicht widerspreche. Kaffee, der neu entdeckte Wachmacher, galt daher konfessionsübergreifend als gottgewolltes Mittel zum Zweck. Kritik an dem Getränk, das „die Nacht zum Tage“ mache, gab es ebenfalls konfessionsübergreifend, zumal die gesundheitlichen Folgen übermäßigen Koffeinkonsums bald bekannt wurden. Carl Gottlieb Hering komponierte und dichtete den Kaffee-Kanon, als ihm auffiel, daß die Notenwerte des ersten Wortes den Buchstaben des Wortes Caffee entsprachen. Darauf lässt eine erst jüngst entdeckte Notiz aus dem Nachlass des Komponisten schließen. Die Notiz ist in unbekannter Handschrift verfasst und vom Komponisten mit einem Zusatz versehen, durch den er sich von einer extrem katholikenfeindlichen Interpretation seines Werkes abgrenzte.

Die katholische Auffassung des Rufes unseres hochheiligen Herrn Jesu Christi, zu wachen und zu beten, ist immer gewesen, die Nächte in sinnlosem Singsang und Gemurmel zu verbringen. Förderlich ist das aber nicht der Arbeit des Tages. Wir müssen den Ruf Jesu „Wachet und betet, damit ihr nicht in Versuchung fallet“ so verstehen, daß wir früh uns erheben, Ihm danken für die vergangene Nacht und den neuen Tag, uns Ihm ganz ergeben und dann unser Tagewerk unverdrossen beginnen, immer fleißig, immer mit einem Loblied auf den Lippen. Die Nacht aber, die „keines Menschen Freund“ ist, soll uns, wenn dem keine nothwendige Arbeit entgegensteht, zur Ruhe dienen.
Als drollige Fußnote der Musikhistorie mag gelten, daß ein uralter klösterlicher Weckruf aus Benediktbeuren, der die Mönche bei ihren Gebete murmelnd durchwachten Nächten begleitete, auf der Notation CAFFEE beginnt – jenem Wach-Rauschgetränk unserer Zeit, das nur jenen noth tut, die nächtens anderen Beschäftigungen, als dem Schlafe, obliegen.

Herings Zusatz:

Ja, mit dem papistischen Gesänglein habe ich wohl gespielt, aber so übelgesonnen, wie dieser Herr es meint, bin ich den Römlingen nicht, daß ich sie gleich in Grund und Boden verdammen möchte. Es sind treffliche Leute darunter.

Der Kaffee-Kanon ist Warnung vor übertriebenem Kaffeekonsum und Spott über die Muslime, die hier als kränkliche Kaffeetrinker dargestellt werden. Ob er auch eine beißende und gänzlich ungerechtfertigte Kritik an der katholischen Kirche beinhaltet, ist wegen Herings Fragezeichen-Zusatz zu dieser kühnen Interpretation von fremder Hand mehr als fraglich. In jedem Fall aber wird es Zeit, sich auf das mittelalterliche Original zu besinnen, zu wachen, die Vigil zu beten und zu singen.

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Eine Argumentation, die mir nie eingefallen wäre

… habe ich gerade im Spamordner gefunden. Es heißt darin:

Warum muss man sich dermaßen penetrant in Dinge einmischen, von denen man gar nicht selbst betroffen ist und die einen nichts angehen? Kein Lebensschützer kommt je in die Verlegenheit, eine Abtreibung machen zu lassen. Das Thema hat sie also schlicht nicht zu interessieren. Dieses unangenehme Einmischen in fremde Angelegenheiten ist ein psychologisches Muster, das irgendwie in den Lebensschützern drinsteckt und den ganzen Abtreibungsdiskurs kaputtmacht.

Lassen wir das mal auf uns wirken. Fragen wir uns, ob es auch so ginge:

Kein Tierschützer kommt je in die Verlegenheit, ein Robbenbaby totzuhauen. Das Thema hat sie also schlicht nicht zu interessieren. Dieses unangenehme Einmischen in fremde Angelegenheiten ist ein psychologisches Muster, das irgendwie in den Tierschützern drinsteckt und den ganzen Pelzdiskurs kaputtmacht.

Die Gedankenlosigkeit des Kommentators ist offensichtlich; er möchte jede Form der Anteilnahme am gewaltsamen Tod ungeborener Kinder pathologisieren, solange sie nicht von Menschen ausgeht, die bereits abgetrieben haben (was er fälschlich für grundsätzlich unmöglich hält).

Der Kommentar wäre, wie das Tierschützer-Beispiel zeigt, auch dann unsinnig, wenn die Grundannahme „Menschen, die gegen Abtreibung sind, sind von dem Problem niemals unmittelbar betroffen gewesen“ wahr wäre. Das ist sie aber nicht.

Viele Abtreibungsgegnerinnen wurden dies erst, nachdem sie ihr Kind hatten abtreiben lassen. Der Gynäkologe Bernard Nathanson wurde vom Abtreibungsarzt und Mitbegründer der National Abortion Rights Action League zum Lebensrechtler. Er ist der Erzähler in dem Film Der stumme Schrei und produzierte den Folgefilm Ungeborene wollen leben. (Die Filme kann man auf Youtube finden; sie zeigen sehr genau, was bei Abtreibungen geschieht.)

In den USA gibt es ein Netzwerk von Menschen, die ihre eigene Abtreibung überlebten – das Abortion Survivors Network. Zu ihnen gehört die Sängerin, Marathonläuferin und Lebensrechtsaktivistin Gianna Jessen. In Deutschland ist der Oldenburger Junge Tim bekannt geworden, der wegen Down-Syndroms abgetrieben wurde, dies überlebte und von liebevollen Pflegeeltern aufgenommen wurde.

Viele Menschen sind betroffen von der Abtreibung eines Geschwisterkindes. Zu den möglichen Folgen zählen Schuldgefühle und das Gefühl, ungeliebt oder nur „Ersatz“ zu sein. Haus Samaria, eine Hilfsorganisation für Mütter in Not, hat eine ausführlichere Zusammenstellung psychischer Folgen für überlebende Geschwister.

Vermutlich hat jeder jetzt lebende Mensch in Europa mindestens einen seiner näheren Verwandten nur deshalb nie kennengelernt, weil der abgetrieben wurde. Erzähle mir niemand, das sei keine schwere Belastung für Familien.

Man muss keinen Krieg begonnen oder erlitten haben, um gegen Krieg zu sein. Man muss nicht vor der Entscheidung „Abtreiben oder Austragen“ stehen, um gegen Abtreibung zu sein.

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Absurder Maulkorb

Stéphane Mercier ist Philosoph und Theologe. Sein Profil ist auf der Seite des Institut d’Études Théologiques in Brüssel zu sehen, einer kleinen Universität der Gesellschaft Jesu. Jedoch wurde er vor kurzem vom Dienst suspendiert.

Über seine Vorlesungen zur Anthropologie heißt es auf der Seite der Universität (hier in meiner Übersetzung):

Jedes schlüssige ethische Konzept ist auf einer bestimmten Idee des Menschen begründet, die sich im Rahmen einer philosophischen Anthropologie entwickelt. Unsere Beschäftigung mit der Geschichte (Aristoteles, die Stoiker, Augustinus, Thomas von Aquin, Ignatius…) und den Themenkreisen (Körper/Seele, die Freiheit und ihr Sinn, Individuum/Gesellschaft…) bietet eine kritische Betrachtung der menschlichen Natur, ihrer einzigartigen Würde und ihrem unausweichlichen Anteil am Mysterium.

Stéphane Mercier hat an seine Studenten ein fünfzehnseitiges Papier verteilt, in dem er Abtreibung als ein Übel darstellt. Er geht darin auch auf das Problem der Schwangerschaft durch Vergewaltigung ein und äußert sinngemäß, ein Übel (Vergewaltigung) könne nicht durch ein größeres Übel (Tötung eines Unschuldigen) beseitigt werden. Wörtlich stellt er in dem Papier die Frage:

Ist Mord nicht ein größeres Verbrechen als Vergewaltigung?

Dies wurde ihm von Studenten so ausgelegt, als habe er Vergewaltigung verharmlost. Hat er aber nicht! Denn „A ist schlimmer als B“ ist eine völlig andere Aussage als „B ist nicht besonders schlimm“. Das sollte man, wenn man Philosophie studieren will, schon wissen.

Schon kurz vorher hatte Mercier für Empörung unter seinen Studenten gesorgt. Er hatte nämlich der Äußerung eines Priesters zugestimmt, daß homosexuelle Akte nicht in Ordnung seien.

Nun hat die Universität, die sich auf ihrer Homepage der ignatianischen Spiritualität und dem Studium der Heiligen Schrift verpflichtet sieht, aufgrund der Denunziation durch einen Studenten den Dozenten vom Dienst suspendiert. Weil er lehrt, was auch die katholische Kirche lehrt!

Am vergangenen Sonntag nahm der Suspendierte am Marsch für das Leben in Brüssel teil. Er sagte dort:

Als Philosoph habe ich die Aufgabe, frei über den Sinn und die Würde des Lebens nachzudenken. Meiner Ansicht nach sollte auch eine  katholische Universität die Würde des Lebens verteidigen. Ich glaube, daß die Studenten vollkommen imstande sind, kritisch nachzudenken und den Wert der freien Meinungsäußerung zu begreifen.

(meine Übersetzung; Quelle)

Der Präsident des IET, Père Thierry Lievens, stellt die Universität so vor:

Das Institut d’Études Théologiques ist eine jesuitische Einrichtung. Seine Pädagogik wurzelt in der Spiritualität des Ignatius von Loyola. Diese nun begründet sich auf einer Überzeugung: In der regelmäßigen Schriftlesung, die sie sich zugleich aller von moderner Herangehensweise an biblische Texte gebotenen Hilfsmittel bedient, ergreift man wieder mit festem Willen das Geschenk der kirchlichen Tradition in Verbindung mit den Herausforderungen der heutigen Welt und gibt davon in persönlicher Weise Rechenschaft.

(meine Übersetzung)

Stéphane Mercier hat in der Tat das Geschenk der kirchlichen Tradition in Verbindung mit den Herausforderungen der heutigen Welt ergriffen und gibt davon in persönlicher Weise Rechenschaft. Und deshalb wurde er suspendiert.

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Gute Folge eines blöden Kommentars

Manchmal bin ich nicht im Internet. Stundenlang. Dann kann passieren, daß ein Kommentator etwas kommentiert, wovon er keine Ahnung hat, und dies auf eine Art, die den Regeln einer zivilisierten Unterhaltung widerspricht.

Daraufhin kann einerseits geschehen, daß ich ihn in nicht mehr vollkommen höflicher Weise von der Diskussion ausschließe. Andererseits kann aber auch Josef Bordat den Kommentar schneller und klüger in der Luft zerrissen haben als ich ihn lesen konnte.

Und da bin ich dem Kommentator fast schon wieder dankbar, ist doch nur seinetwegen mal wieder ein schönes Stück katholische Apologie im Internet zu lesen.

Dennoch bitte ich meine Leser, sich über das, was sie kritisieren wollen, erst einmal gründlich zu informieren. Das ist ein wenig mühsam, man braucht dazu Bücher und logisches Denken, aber ich versichere Ihnen: Es macht auch Freude.

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Spaziergang im Lenz

Ein wunderbarer Frühlingstag liegt hinter mir. Hier ein paar Bilder davon:

Marienkäfer auf Hecke…
Marienkäfer

Wipfel-Stachelwanze auf Narzisse
Wipfelwanze auf Narzisse

Baum vor Himmel…
Baum Ende März

Kondensstreifen, die den Himmel mal kreuzweise…
Kondensstreifenkreuz

Szilla
Szilla

und ein Fensterchen von Heilig Kreuz in Wilmersdorf.
Heilig Kreuz

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Weg mit § 218 StGB!

So lautet der § 218:
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Ich bin für seine ersatzlose Streichung.

Zunächst einmal ist die implizite Definition von schützenswertem Leben ungenügend. „Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“ Das heißt: Die Beseitigung einer befruchteten, lebensfähigen Eizelle – also eines Menschen im frühen Entwicklungsstadium – ist nach diesem Paragraphen nicht der Erwähnung wert. Das ist unlogisch und unmenschlich.

Sodann ist die Tötung eines Menschen nach dem deutschen Strafgesetzbuch ausdrücklich verboten und strafbewehrt (vgl. §§ 211-217 StGB). Ein ungeborener Mensch ist aber ein Mensch. Mithin ist der § 218 StGB überflüssig.

Der eigentliche Sinn dieses Paragraphen ist nicht der Schutz des Lebens, sondern die Relativierung des Lebensrechts. Wenn ein eigener Paragraph zur Problematik der Tötung Ungeborener gebraucht wird, so heißt daß, das Ungeborene eben nicht problemlos als Menschen gelten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht zwar von „Leben“ erst ab Geburt, lässt aber ein Embryo lt. § 1923 erbberechtigt sein:

(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

Die Formulierung ist kurios, denn natürlich lebt der Mensch nicht ab Geburt, sondern ab Zeugung, aber trotzdem zeigt § 1923 BGB klar genug, daß ein Mensch von Anfang an Mensch ist – indem ihm ein spezifisches Recht zugestanden wird.

Brauchen wir ein besonderes Gesetz, um zu sagen, daß ein bereits als erbberechtigt anerkannter Mensch nicht getötet werden darf? Ein Gesetz, daß besagt, man darf nicht nur keinen Menschen töten, sondern wirklich gar keinen?

§ 218 StGB ist absurd.

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Frühlingsblüten

Nach einem wundervollen Gottesdienst konnte ich auch noch Blumen bewundern. Es ist zwar noch nicht ganz die von Paul Gerhardt besungene schöne Sommerzeit, aber „Narzissus und die Tulipan“ sind jedenfalls schon dabei!

Ysander
Ysander
Ysander

Forsythie
Forsythie

Prunus
Baumblüte

Narzissen
Narzissen

Tulpen
Tulpen

Rosen… die brauchen aber noch eine Weile bis zur Blüte.
Rosenlaub

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Hübsche Dinge

Ein nettes, kleines Auto.
Auto
Auto
Auto

Ein nettes, mittelgroßes Rathaus. (Daneben, zum Kontrast, ein hässliches Kaufhaus.)
Rathaus Steglitz
Rathaus Steglitz
Rathaus Steglitz

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Betreffen bioethische Fragen auch mich?

So hieß eine Veranstaltung in der Herz-Jesu-Kirche in Berlin-Tegel. Dr. Walter Ramm, der Vorsitzende der Aktion Leben, informierte am vergangenen Dienstag über die Themenkreise Abtreibung, in-vitro-Fertilisation, Genschere, Euthanasie bzw. „Sterbehilfe“, Umgang mit Tod und Sterben, Patientenverfügung und -vorsorge – also über die „Machbarkeit“ von Leben und Tod aus christlicher Sicht und darüber, wie man sich am Ende vor dem Machbarkeitswahn schützen kann.

Es war nicht geradezu übervoll, und ich bin etwas bekümmert, daß ich wieder einmal den Altersdurchschnitt senkte. Schüler und Studenten hätten auch sehr gut dort hingepasst.
Es wurden viele Fragen gestellt, und Herr Ramm nahm sich für alle Zeit. Seine guten Kenntnisse sowie seine freundliche und humorvolle Art ließen die Veranstaltung an keiner Stelle langweilig werden.

Lebensschützer oder Lebensrechtler?

Herr Ramm begann mit einem sprachlichen Hinweis: Das Wort „Lebensschützer“ (gern in Zusammenhang mit „selbsternannt“) ist eine Schöpfung der Gegenseite, um Lebensrechtler verächtlich zu machen. Es geht ja zuerst um das Recht auf Leben, das jedem Menschen von Anfang bis Ende immanent ist. Daraus ergibt sich notwendig, daß dies Leben schützenswert ist. Jedoch ist der Schutz damit sekundär, primär das Recht. Auch spricht man von Tierschutz, Naturschutz, Denkmalschutz usw., sprachlich wird dadurch mit dem Wort „Lebensschutz“ das menschliche Leben anderen irgendwie auch schützenswerten Sachen gleichgestellt, also in seinem Rang und seiner Würde vermindert. Deshalb sollten Lebensschützer sich vielmehr Lebensrechtler nennen.

Abtreibung

Häufig hört man die Aussage: „Ja, ich bin gegen Abtreibung“ – beim Nachhaken ist aber der Anfang der Schwangerschaft später angesetzt als bei der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle, nämlich erst bei der Nidation oder noch später. Das ist nur möglich, wenn man völlig willkürlich die früheste Lebensphase als „noch kein Leben“ definiert. Dann aber wird die Bestimmung, wann das Leben nun anfängt, diskutabel. Daß Pille und Spirale zuweilen nicht die Befruchtung, sondern die Nidation verhindern, scheint bei dieser Betrachtungsweise gleichgültig. Jedoch ist ein Lebewesen mit menschlichem doppeltem Chromosomensatz ein Mensch – bereits vor der Einnistung. Verwehrt man ihm die Einnistung, bringt man ihn damit um.

Die nachgeborenen Geschwisterkinder Abgetriebener haben, so Ramm, überdurchschnittlich häufig ernste seelische Probleme und fühlen sich nur bedingt geliebt.

Es wird oft behauptet, daß es in Ländern mit liberaler Regelung immer weniger Abtreibungen gibt. Diese Behauptung übersieht aber, daß z.B. in Holland Abtreibungen bis zur 8. Schwangerschaftswoche gar nicht als solche firmieren – sondern als „Menstruationsregulierung“.

Kind nach Wunsch?

Bei der in-vitro-Fertilisation werden überzählige Embryonen vernichtet oder „für später“ eingefroren. In Amerika hat es bereits Sorgerechtskämpfe um eingefrorene Embryonen gegeben. Das Embryonenschutzgesetz in Deutschland verbietet die Forschung an menschlichen Embryonen und auch das Einfrieren. Jedoch gilt der Mensch in den ersten zwölf Stunden nach Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, im „Vorkernstadium“, nach deutschem Recht noch nicht als Embryo. Man kann ihn dann einfrieren und zum Forschungsobjekt machen, wenn man nur schnell genug ist.

Leihmutterschaft bedeutet das Mieten einer Frau als Gebärmutter. Ramm spricht von Leihmutterkliniken auf den Philippinen (wo pro Jahr etwa 30.000 Kinder von Leihmüttern ausgetragen werden) und in Kiew (wo es 20 solcher „Kinderschmieden“, wie Ramm sie zutreffend nennt, gibt).

Die Crispr/Cas-Methode, bei der die DNA durch eine Genschere so verändert wird, daß diese Veränderung vererbbar und nicht als Manipulation nachweisbar ist, galt zunächst als medizinischer Fortschritt, durch den perfekte, die Welt ernährende Pflanzen gezüchtet und schreckliche Erbkrankheiten besiegt werden können. Was die perfekten Pflanzen angeht: Es gibt bereits Champignons, die durch Genmanipulation nicht mehr braun werden. Man kann das olle Zeug also wochenlang als frisch verkaufen. Es gibt bereits hunderte, wenn nicht tausende von Patenten auf Lebensformen.

An Embryonen wird derzeit in China und Großbritannien die Crispr/Cas-Methode erprobt – und das bedeutet: Entweder die Manipulation ergibt die gewünschten Resultate, oder das Embryo wird weggeworfen. Und selbstverständlich wird, sobald der Weg dahin gefunden ist, nicht nur der erbgesunde, ästhetisch perfekte und immune Mensch hergestellt. Es gibt mit Sicherheit genug Interesse und Geld, dann auch den Menschen zu machen, der äußerst gehorsam und gerade intelligent genug ist, einfache Befehle zu befolgen – Huxleys Gamma minus.

Transplantation

Das schwierige Thema der Organtransplantation wurde nur gestreift. Das große Problem ist dabei, daß dem Spender im Grunde der eigene Tod vorenthalten wird; er wird lebend in einen sterilen Vorraum vom Operationssaal gebracht, künstlich am Leben erhalten und am Ende frisch ausgeweidet. Ein Abschied in Würde vom Sterbenden ist nicht möglich. Eltern sterbender Kinder werden oft bedrängt, der Organspende zuzustimmen – dann darf das Kind nicht in den Armen der Mutter sterben. Auch bringt der Empfänger einer Organspende sich selbst in die Situation, den Unfalltod eines vitalen Menschen zu erhoffen.
Xenotransplantationen scheinen ein Ausweg, aber dafür werden Schweine in vollkommen steriler Umgebung ausschließlich zur Produktion von Spenderorganen gezüchtet. Vielleicht ist die Idee, sein eigenes Schicksal anzunehmen, appetitlicher. Ich jedenfalls möchte Organe weder spenden noch gespendet bekommen. Es ist sinnvoll, einen diesbezüglichen Ausweis bei sich zu tragen.

Lebensende

Seit Ende der 70er Jahre werden Mediziner immer häufiger dazu gebracht, lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen und lebensbeendende Maßnahmen einzuleiten. Daß Menschen nicht mehr mit Gewalt am Leben gehalten werden, wenn dadurch der bevorstehende Tod nur qualvoll hinausgezögert wird, ist selbstverständlich gut, ebenso wie die Palliativmedizin. Jedoch werden, so Ramm, immer häufiger sinnvolle Therapien unterlassen und Patienten praktisch stattdessen zu Tode sediert. In Holland, wo Euthanasie legal ist, geht derzeit die aktive Euthanasie zurück, gleichzeitig steigt die terminale Sedierung. Das wirkt in der Statistik besser, ist aber Jacke wie Hose.

Die Patientenverfügung, in der man z.B. niederlegen kann, daß man nicht euthanasiert werden möchte und im Falle einer Demenz immer noch als Mensch mit unveräußerlicher Würde behandelt werden will, ist rechtlich nicht mehr als ein Regelungswunsch. Eine Vorsorgevollmacht, in der klar bestimmt wird, wer die Entscheidungen über Behandlung und Nichtbehandlung zu treffen hat, ist sicherer.

Beistand

Als Christ und Lebensrechtler scheint man heute auf ziemlich verlorenem Posten zu stehen, auch wenn die Lebensrechtsbewegung wächst – denn auf der anderen Seite ist viel Macht und viel Geld im Spiel. Aber als Christen dürfen wir nicht verzweifeln. Dr. Walter Ramm sprach auch immer wieder von der Notwendigkeit zu beten und beschloss die Veranstaltung mit einem Gebet. Zuletzt gab er den Zuhörern noch ein kurzes Gebet des Heiligen Antonius Maria Claret mit auf den Weg:

Herr, es ist aussichtslos.
Aber Du bist allmächtig.

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