In Deutschland sind die Statistiken über Abtreibung rückläufig. Das ist gut. Allerdings ist es auch nicht direkt ein Grund zum Jubel, daß 2015 in Deutschland „nur“ 99.237 Menschen vorgeburtlich beseitigt wurden, also im Schnitt etwas über 270 täglich. Kriminologische Indikation ist dabei äußerst selten (immer im zweistelligen Bereich; 2015 waren es 20 Fälle); medizinische Indikation betraf knapp vier Prozent der Fälle. Die übrigen 95.338 Abtreibungen wurden nach Beratungsregelung vorgenommen – weil die Kinder unpassend kommen.
Wer ein bereits geborenes Kind (oder im Zuge der Euthanasiedebatte seine altgewordenen Eltern) beseitigen lassen möchte, weil davon auszugehen ist, daß andernfalls viel Arbeit und hohe Ausgaben auf ihn zukommen, wird hierfür bislang keine staatlich geförderte Beratungsstelle finden. Ein Spiegel-Titelblatt mit Menschen, die trutzig öffentlich sagen „Ich habe mein Neugeborenes beseitigt“ oder „Ich habe meinen dementen Vater abgeschafft“ käme auch nicht so gut an. Die Tötung eines Ungeborenen wird jedoch häufig banalisiert; wer laut sagt, daß dies ein Unrecht ist, gilt in Deutschland üblicherweise als Fanatiker, zumindest als etwas wunderlich.
Aber das ist doch noch gar kein Mensch! Nur so ein Zellhaufen! – Mit der Zeugung entsteht eine eigene, unverwechselbare DNA. Ein Mensch – nichts anderes. Das im Zusammenhang mit Ungeborenen im frühen Stadium gern genutzte Wort Zellhaufen ist ein sprachliches Konstrukt, das uns glauben machen soll, die Morula sei etwas Ungeordnetes, nicht Wünschenswertes. Nun ist aber in diesem frühen Stadium der Mensch von Aussehen und Struktur her so geordnet wie später nie mehr; Sie und ich sind zur Zeit weit haufenähnlicher, als wir in jener sehr frühen Jugendzeit waren.
Aber es merkt doch nichts davon! – Tatsächlich werden die meisten Abtreibungen vor der 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Man kann davon ausgehen, daß ein so junger Mensch tatsächlich noch nichts merkt. Bei den in der 12. Schwangerschaftswoche oder später Abgetriebenen (im Jahr 2015 waren das 2795 Fälle) muss man allerdings davon ausgehen, daß das Kind Angst und Schmerz spüren kann. Aber selbst wenn nicht, bliebe Abtreibung, was sie ist: die Tötung eines Unschuldigen. Ob Tötung ein Unrecht ist oder nicht, hängt nicht davon ab, ob der Getötete etwas merkt. Sonst wäre der Mord an einem bereits geborenen schlafenden Menschen weniger schlimm als der an einem wachen. Einen Hypersensiblen umzubringen wäre schlimmer als einen Menschen mit defizitärer Sensibilität. Das ist aber erkennbar unlogisch und unmenschlich. Es ist für die Tat irrelevant, ob der Geschädigte etwas davon merkt.
Aber wenn es so krank ist, daß es nur leiden wird, wenn man es leben lässt? – Selbst wenn man mit vollkommener Sicherheit und ganz ohne Fehlerquote sagen könnte, dies Kind hat ein kurzes und qualvolles Leben zu erwarten (man kann es übrigens nicht!), bliebe eine solche Argumentation unzulässig. So vielfältig wie die Formen von Leid sind die Wege zum Ersparen, Überwinden und Lindern. Aber das Leid ist nicht mit dem Leidenden identisch. Die Tötung kranker Kinder „erspart“ Menschen, nicht Leid.
Ob ein Mensch Freude oder Zufriedenheit empfindet, ist für einen anderen Menschen kaum je zweifelsfrei erkennbar. Die Vernichtung eines Menschen vor der Geburt nimmt ihm jede Möglichkeit dazu. Übrigens gibt es zahlreiche Menschen mit schwerer Behinderung und großer Freude am Leben.
Aber wenn die Mutter vergewaltigt wurde? – Nochmals: die wenigsten Abtreibungen werden aus diesem Grund vorgenommen. Wenn aber dann abgetrieben wird: Wie praktisch für den Kerl, der der Frau das angetan hat! Er muss keine Alimente zahlen. Von einer Abtreibung nach Vergewaltigung profitiert der Vergewaltiger.
Auch wenn die Schwangerschaft für die Mutter aus nachvollziehbaren Gründen mit Angst, Zorn und Ekel verbunden ist und wenn sie sich nicht zutraut, gut für das Kind zu sorgen, ist die Tötung des Kindes falsch.
Die Frau hat ein Recht, über ihren Körper zu verfügen! – Ja natürlich. Aber der Körper des Kindes ist nicht ihr Körper. Jeder Biologe kann das bestätigen.
Es sterben doch ohnehin viele befruchtete Zellen ab, ohne daß die Mutter es überhaupt merkt! – Dies Argument habe ich tatsächlich schon mehrmals gehört. Es gibt aber einen moralischen Unterschied, ob ein Mensch durch eine unerkannte Krankheit oder durch Mord stirbt. Dieser Unterschied besteht auch dann, wenn der Betroffene ihn nicht empfindet.
Es gibt weit bessere Möglichkeiten als Abtreibung. Kaleb e.V. bietet Schwangeren in Not effektive Hilfe an. Der Sozialdienst katholischer Frauen bietet mit der Beratungsstelle Lydia Schwangeren in jeder Situation (unabhängig von ihrer religiösen Einstellung) qualifizierte Beratung. Es gibt Babyklappen, die Freigabe zur Adoption oder die Hilfe durch Pflegeeltern. Es gibt gerade von kirchlicher und kirchennaher Seite freundliche und sinnvolle Unterstützung.
Der Marsch für das Leben 2016 rückt näher, und ich werde gemeinsam mit vielen anderen großen Zellhaufen wieder teilnehmen. Wer am Samstag, dem 17. September (13.00 Uhr vor dem Reichstag) dabei sein kann, ist herzlich eingeladen.
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