In dem Augenblick, wo ein Kind abgetrieben wird, gibt es drei unmittelbar Betroffene:
Das erste Opfer ist das Kind, dessen Leben je nach Alter mehr oder weniger brutal beendet wird. Sofern dies sehr kurz nach der Empfängnis durch Gift („Pille danach“) geschieht, ist das Kind sich nach menschmlichem Ermessen seiner selbst noch nicht bewußt und empfindet keinen Schmerz; in späteren Stadien der Schwangerschaft wird ein Angst und Schmerzen empfindender Mensch zerstückelt. Moralisch ist das kein großer Unterschied. In beiden Fällen wird ein ganzer Mensch in frühem Stadium vernichtet. Im Falle von Spätabtreibungen wird ein Mensch getötet, der, wenn er durch Frühgeburt auf die Welt gekommen wäre, eventuell überleben könnte.
Das zweite Opfer ist die Mutter. Selbst wenn sie die Abtreibung niemals bereut und nur Erleichterung verspürt, ist sie danach für immer ein Mensch, der einen auf ihren Schutz angewiesenen Menschen zu Tode gebracht hat oder vielmehr (meistens) jemand anders mit der Beseitigung dieses Schutzbefohlenenen beauftragt hat. (Ehe Sie jetzt „Fanatikerin!“ brüllen, denken Sie bitte nach. Ein lebensfähiges Wesen mit menschlicher DNA ist ein Mensch, und sofern dies Wesen sich im Bauch eines anderen Menschen befindet, ist es von jenem abhängig.) Niemand kann dergleichen ohne Schaden für seine Seele tun.
Das dritte Opfer ist der Ausführende, in unseren Breiten in der Regel ein Arzt, mancherorts eine Engelmacherin. Beide, der Arzt in einem sauberen Operationssaal und die Engelmacherin in einem schmuddeligen Hinterzimmer, können hinterher nie wieder guten Gewissens sagen: „Ich habe niemals einen Menschen umgebracht.“ Beide haben als bezahlte Auftragsarbeit einen wehrlosen und unschuldigen Menschen getötet. Erzähle mir bitte niemand, das macht denen auf Dauer nichts aus.
Im Falle von Sterbehilfe scheint es zunächst etwas anders. Das erste Opfer wird ja, wenigstens im angenommenen Regelfall, auf eigenen, im freien Willen geäußerten Wunsch getötet. Wie frei der Wille eines schwer Leidenden tatsächlich ist, bleibt die Frage; zudem wäre es naiv anzunehmen, daß die Möglichkeit zu strafloser Tötung eines kranken Verwandten nicht sehr bald und häufig missbraucht würde.
Das zweite Opfer ist auch hier wieder der ausführende Arzt. Ich weiß zwar, daß es Ärzte gibt, die sich für große Menschenfreunde halten, gerade weil sie Menschen auf deren Wunsch zu Tode bringen. Aber ich glaube auch hier, daß es jedem Menschen einen tiefsitzenden seelischen Schaden verursacht, einen anderen umzubringen.
Wenn wir nun – wie viele wünschen – dahin kommen, daß sowohl Abtreibung als auch Sterbehilfe legalisiert werden, dann besteht auch ein Rechtsanspruch darauf. Dann kann man die Tötung des ungeborenen Kindes oder seiner selbst von einem Arzt fordern. In der Schweiz ist es bereits schwierig, sich zum Frauenarzt ausbilden zu lassen, ohne Abtreibungen zu machen. Auch in Deutschland geht die Ausbildung schneller, wenn man bei Abtreibungen hilft – weil man auf diese Weise ohne Schwierigkeiten die notwendigen Nachweise zusammenbekommt, bei Operationen geholfen zu haben. In Schweden bekam 2013 die Hebamme Ellinor Grimmark in einer Klinik ausdrücklich deshalb keinen Arbeitsplatz, weil sie sich weigerte, bei Abtreibungen mitzuhelfen.
Ich bin gegen Tötung von Menschen – auch gegen die Tötung von Kindern und unheilbar Kranken. Mir geht es dabei auch um die Täter. Opfer sind am Ende alle Beteiligten.
Auch das ist ein Grund, am 17. September 2016 am Marsch für das Leben teilzunehmen.


