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Tag Archives: §219a StGB
Von wann bis wann ist Mord verboten?
Aus einer im Internet auf der Seite Domradio.de geführten sehr lebhaften Debatte um das Werbeverbot für Abtreibung (und damit auch um Abtreibung selbst) zitiere ich einige Aussagen und kommentiere sie hier. Um Missvertändnisse auszuschließen: Ich zitiere hier zwar nur die … Weiterlesen
Veröffentlicht unter HÖLLISCHES, KATHOLONIEN
Verschlagwortet mit Abtreibung, §218 StGB, §219a StGB, Internet, Lebensrecht, Lebensschutz, Werbung, wir brauchen mehr Exorzisten
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