Frau Brosius-Gersdorf, das Verfassungsgericht und die Menschenwürde

Am kommenden Freitag wird entschieden, ob Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, derzeit Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, in Potsdam, Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt wird oder nicht.

Josef Bordat hat mir erlaubt, seinen neuesten Artikel zu diesem Thema auf meinem Blog zu verwenden. Ich will das in einer Art Dialog tun. Im Folgenden stehen in Anführungszeichen Zitate aus seinem Artikel, kursiv meine Gedanken dazu.

„Beim Bundesverfassungsgericht müssen drei Stellen neu besetzt werden. Josef Christ, Doris König und Ulrich Maidowski scheiden aus und jetzt braucht man drei Neue. Der Wahlausschuss des Deutschen Bundestags hat als Kandidaten vorgeschlagen: Günter Spinner, derzeit Richter am Bundesarbeitsgericht, Ann-Katrin Kaufhold (Jura-Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München) und Frauke Brosius-Gersdorf, die an der Universität Potsdam lehrt.“

Günter Spinner gilt als moderat und hat sich politisch noch nicht merkbar öffentlich geäußert. Er ist der einzige Kandidat, der als Richter arbeitet. Ann-Katrin Kaufhold ist Rechtswissenschaftlerin in München.

„… Frauke Brosius-Gersdorf steht für die Abschaffung der Strafbarkeit von Abtreibungen (also: Streichung des § 218 StGB). Im Hintergrund steht bei ihr die Idee einer Abstufung der Menschenwürde. Diese jedem Menschen zuzubilligen, hält sie für einen naturalistischen Fehlschluss, wobei sie damit den Begriff etwas zweckentfremdet, denn damit ist ein Fehlschluss vom Sein aufs Sollen gemeint. Also: Etwas ist. Daraus folgt: Es soll auch so sein.

Bei der Würde – in der klassischen naturrechtlichen, aber auch verfassungsrechtlichen Sicht – ist das Sein die Bedingung, das Kriterium. Was Mensch ist, soll Mensch sein dürfen. Das ist kein Fehlschluss, sondern eine Festlegung, die religiös begründet werden kann (etwa schöpfungstheologisch und christologisch), die aber auch naturrechtlich begründet werden kann, durch die Feststellung, dass nur das Sein den Menschen zum Menschen macht. Das ist trivial.

Und dass – einen Schritt weiter gedacht – die Würde als das Grundlegendste dessen, was allem menschlichen Leben zukommt, eben mit dem Sein des Menschen untrennbar verbunden ist. Menschenwürde besitzt jeder Mensch, allein weil und soweit er Mensch ist. Man spricht von ontologischer Würde, aus dem Sein des Menschen abgeleiteter Würde.

Woran sollte man den Begriff sonst festmachen? So, dass er unveräußerlich ist. Und bleibt. Es ist doch gerade das Unhintergehbare an der Würde, dass sie ans Sein gebunden ist. Wer Mensch ist, soll Mensch sein dürfen. Wer dies falsch findet, muss sagen, welche Menschen nicht Menschen sein dürfen sollen.“

Wenn Menschen anfangen, die Menschenwürde zu relativieren, machen sie damit erfahrungsgemäß auch weiter. Dabei wird (mit Ausnahme von an Depressionen Erkrankten) nicht vorkommen, dass ein Mensch seine eigene Würde relativiert. Relativiert wird, seit das überhaupt geschieht, immer nur die Würde der anderen. Der Mobber auf dem Schulhof oder am Arbeitsplatz, der Intrigant, der Verleumder, der Räuber, der Gewalttäter, der Tyrann – sie alle sind schnell dabei, anderen die Würde abzuerkennen, aber niemals sich selbst. Auch ein Bundesrichter (per se keiner der genannten Gruppen zugehörig) wird die eigene Würde für gegeben ansehen. Sieht er die Würde bei irgendeinem anderen Menschen nicht mehr als gegeben an, dürfte er sich zu einer der genannten Gruppen zählen – was er aber kaum tun wird.

„… [Die] geltende Rechtsprechung [des Bundesverfassungsgerichts] betont …: Alle Versuche, Zeitabschnitte zu definieren, in denen menschliches Leben ohne weiteres getötet werden darf, unterlaufen die Unbedingtheit und Unverfügbarkeit der Menschenwürde, wie sie unser Grundgesetz ausweist …, die unmittelbar evidente Einsicht unterstellt, dass die Tötung eines Menschen dessen Würde „antastet“ – Ende des Lebens, Ende der Würde. Eine moralisch und / oder rechtlich relevante Stufung menschlichen Lebens ist in unserer Verfassung nicht vorgesehen. Der grundgesetzlich verbriefte Lebensschutz nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) gilt auch dem Ungeborenen, wie das Bundesverfassungsgericht 1975 unmissverständlich feststellte: „Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ‚lebt‘; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden.“ …

Weil der grundgesetzlich verbriefte Lebensschutz auch dem Ungeborenen gilt, ist die Abtreibung in Deutschland ein Gegenstand des Strafrechts, also: verboten. Das ist logisch. … Dieser Staat hat eine in sich widersinnige Konstruktion erdacht: Die Abtreibung ist rechtswidrig (§ 218 StGB), bleibt aber straffrei für den Fall, dass a) Bedingungen vorliegen, die die Abtreibung aus der subjektiven Sicht der Frau unausweichlich machen … und b) zuvor eine Beratung stattfand … . Man kann jetzt über diesen Kompromiss denken wie man will, § 218 StGB einfach zu streichen, geht gar nicht, denn damit bliebe ja die Aufhebung eines Grundrechts für bestimmte Menschen, nämlich die Ungeborenen, ohne weiteres und jederzeit möglich.

Und genau das findet Frauke Brosius-Gersdorf offenbar gut und richtig. … Auf so etwas kommt man nur, wenn man die Würde nicht mehr ontologisch bestimmt, sondern von Bedingungen abhängig macht, etwa von Interessen und Präferenzen, wie das etwa der australische Ethiker Peter Singer tat… . Singer meint, … man müsse … unterscheiden zwischen Wesen, die Schmerzen empfinden können und ein Interesse daran haben, von Schmerzen verschont zu bleiben, und Wesen, die das nicht können und damit auch kein Verschonungsinteresse haben. Erstere nennt er nun Personen, letztere wären damit „Nicht-Personen“.

… Die Frage ist jetzt gar nicht mal, ob das überhaupt stimmt, dass der Fötus nichts spürt, sondern entscheidend ist die Denkweise dahinter. Es gibt menschliches Leben, das keinen Wert hat.

Und genau in diese Kerbe schlägt nun Frauke Brosius-Gersdorf und möglicherweise demnächst auch das Bundesverfassungsgericht insgesamt. Das halte ich für fatal.“

In dem Augenblick, da Menschen in irgendeinem Entwicklungsstadium die Würde aberkannt wird – und damit jedes Recht auf Leben -, wird wie von selbst selektiert. Was nicht passt, wird getötet. Nicht passend sind generell Behinderungen und Krankheiten. Nicht passend ist für viele auch ein Geschlecht (meist das weibliche); die selektive Abtreibung wäre sofort nicht nur möglich, sondern Tatsache, wenn Abtreibung generell erlaubt würde.

In meiner Jugend gab es einen Cartoon zu diesem Thema, den ich leider in den Weiten des Internet nicht mehr finde: Ein Paar sitzt in einer Arztpraxis. Der Arzt erklärt, was er über das noch ungeborene Kind bereits sagen kann: Es wird ein Junge, rothaarig, mit einer Neigung zum Dicklichsein, musisch begabt, eher unsportlich, „alles in allem ein nettes Kind“. Die Eltern protestieren nach jeder einzelnen Angabe. „Wir wollten doch ein Mädchen! Wieso rothaarig? Mein Mann ist groß und schlank, und ich ebenfalls… Wir sind Physiker! – Wir spielen doch immer Tennis!…“ Am Ende sagt die Frau: „Herr Doktor, dann verzichten wir lieber.“ Ein Cartoon, der heute prophetisch scheint.

Wenn übrigens für irgendeinen Lebensabschnitt die Menschenwürde relativiert wird, dann kann sie prinzipiell für jeden Lebensabschnitt relativiert werden. Dann wird sie am Ende auch dem schon geborenen Mensch unter bestimmten Umständen aberkannt. Dann geht es auch denen an den Kragen, die nicht mehr im Schutz des Mutterleibes leben. Dann geht es den unheilbar Kranken, den Behinderten, den Gebrechlichen, den Arbeitsunfähigen, den Unpassenden aller Art an den Kragen. Menschenwürde gilt für alle Menschen – oder am Ende für keinen.

Am Freitag um 9.00 Uhr findet vor dem Paul-Löbe-Haus nahe dem Reichstag ein Protest gegen die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf statt. Im Übrigen empfehle ich, so viel wie möglich die Stimme zu erheben – und auch zu beten.

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About Claudia Sperlich

Dichterin, Übersetzerin, Katholikin. Befürworterin der Vernunft, aber nicht in Überdosierung.
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3 Responses to Frau Brosius-Gersdorf, das Verfassungsgericht und die Menschenwürde

  1. Avatar von Klaus K. Klaus K. sagt:

    Ich stimme Ihren Ausführungen ohne Einschränkung zu. Das wird aber nichts nützen:
    SPD, SED und Grüne wollen und werden das Verfassungsgericht mit Leuten wie Brosius-Gersdorf unter Kontrolle bringen. Da sich Merz auf der sozialistischen Seite der Brandmauer eingemauert hat, braucht Klingbeil ihm nur ein wenig am Nasenring zu zupfen, dann wird er allem zustimmen, was die Union gestern noch auf die Barrikaden gebracht hätte.
    Wer dennoch protestiert, ist rechtsextrem oder zumindest AfD.

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  2. Avatar von Herr S. Herr S. sagt:

    Ich habe unserem CDU-Bundestagsabgeordneten per Email meine Meinung als Katholik und Lebensrechtsverteidiger klar geschrieben.

    Mir egal, wie man mich darüber einschätzt!

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    • Avatar von Herr S. Herr S. sagt:

      Die massiven Proteste sowohl von der Unionsbasis als auch aus der konservativen Wählerschaft scheinen ja offensichtlich etwas in der Unionsfraktion bewirkt zu haben und sowohl deren Vorsitzenden Spahn als auch dem Kanzler und CDU-Vorsitzenden Merz deren Grenzen aufgezeigt zu haben – möglicherweise auch M. Söder. Gut so!

      Ich jedenfalls wäre sonst als wertkonservativer Katholik politisch bezugs- und heimatlos geworden, wie es gerade Weihbischof Renz in seinem offenen Brief ausdrückte.

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