Exodus 21,28-32 bestimmt die Haftung bei tödlichen Unfällen durch Nutztiere (hier: Rinder; ich vermute, dass die Rechtspraxis für entsprechende Unfälle mit anderen Nutz- bzw. Haustieren Vergleichbares vorsah.
Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Betreffende stirbt, dann muss man das Rind steinigen und sein Fleisch darf man nicht essen; der Eigentümer des Rinds aber bleibt straffrei. Hat das Rind aber schon früher gestoßen und hat der Eigentümer, obwohl man ihn darauf aufmerksam gemacht hat, auf das Tier nicht aufgepasst, sodass es einen Mann oder eine Frau getötet hat, dann soll man das Rind steinigen und auch sein Eigentümer muss sterben. Will man ihm stattdessen eine Sühneleistung auferlegen, soll er als Lösegeld für sein Leben so viel geben, wie man von ihm fordert. Stößt das Rind einen Sohn oder eine Tochter, verfahre man nach dem gleichen Recht. Stößt das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, soll der Eigentümer dem Herrn dreißig Silberschekel zahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.
Dreißig Silberschekel, also etwa 168 Gramm Silber, waren der Preis für einen fahrlässig getöteten Sklaven. Für diesen Preis wurde der Gottesknecht Jesus verraten. In der Spätantike war es genug für ein landwirtschaftlich unattraktives Gelände von knapp 200 Quadratmetern (vgl. Mt. 27,6-8; Apg. 1,18f). Wahrlich kein gutes Geschäft!
Wer glaubt, Jesus Christus abschaffen zu können oder gar zu müssen – wie zahlreiche moderne Atheisten – benimmt sich wie ein gereizter Ochse. Aus christlicher Sicht ist das allerdings kein Grund zur Steinigung, sondern zum fürbittenden Gebet.


