Macht die Lizenz zum Töten frei?

Befürworter eines „Rechtes auf Abtreibung“ argumentieren immer wieder mit der Freiheit der Frau.

Freiheit ist ein hohes Gut, woran sich bitte auch all jene erinnern mögen, die Lebensrechtlern die Rede- und Versammlungsfreiheit verbieten wollen (ja, das gibt es, ich erlebe es mindestens einmal jährlich). Freiheit hat ihre Grenzen da,wo sie die Freiheit anderer in unzulässiger Weise beschneidet.

Zulässig ist zum Beispiel eine friedliche Versammlung, auch wenn die Freiheit mancher Verkehrsteilnehmer dadurch beschnitten wird. Zulässig ist die Verteilung von Flyern,  solange der Inhalt nicht gegen geltendes Recht verstößt.  Zulässig ist das öffentliche Singen lebensbejahender Lieder, auch wenn sie nicht jedem gefallen. Zulässig ist überhaupt sehr viel, auch wenn es einer Mehrheit missfällt.

Nicht zulässig ist es, andere Menschen kaputtzureißen oder zu vergiften. Das ist so überhaupt gar nicht erlaubt, daß selbst ein Chirurg,  der einem Menschen helfen will, für die Verabreichung der Narkose und die Operation in der Regel eine Unterschrift des Patienten oder seines Vormunds braucht.

Das Verbot von Mord aufheben,  in dem man Kaputtreißen und Vergiften bei völlig hilflosen Menschen eben doch erlaubt, ist auch dann widersinnig, wenn es gesetzlich verankert wird. Denn ein Gesetzeswerk, das einerseits die Würde und das Leben jedes Menschen schützt und andererseits die Tötung Unschuldiger erlaubt,  wenn sie klein genug sind, ist absurd.

Frei zu irgendetwas wird dadurch niemand, am wenigsten das Opfer einer Abtreibung. Der ausführende Arzt wird damit leben müssen,  daß er willentlich und wissentlich einen kleinen Menschen getötet hat.  Die Mutter wird damit leben müssen, daß sie ihr Kind töten ließ  – in vielen Fällen auf den Druck des Erzeugers oder der Familie. Es ist für keinen Menschen gut oder gar befreiend, den Tod eines anderen verschuldet oder bewirkt zu haben.

Freiheit ist niemals absolut, hat immer ihre Grenzen,  wo es um den anderen geht. Körpergröße oder Entwicklung oder Gesundheitszustand des anderen dürfen dabei nur insofern eine Rolle spielen, als die Schutzbedürftigkeit des anderen umso größer ist,  je schwächer er ist. Der vorgeburtliche Mensch ist immer der Schwächere und damit immer der am meisten Schutzbedürftige. Freiheit auf Kosten von Menschenleben ist zerstörerisch auch für den, der sie in Anspruch nimmt.

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About Claudia Sperlich

Dichterin, Übersetzerin, Katholikin. Befürworterin der Vernunft, aber nicht in Überdosierung.
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