Viele Menschen denken bei diesem Wort zunächst (oder gar ausschließlich) an das vorgeburtliche Leben. Daher rührt das Vorurteil, Lebensschützer kümmern sich überhaupt nur um vorgeburtliches Leben. Dagegen spricht die tatkräftige Hilfe für Mütter und ihre bereits geborenen Kinder durch Organisationen wie Kaleb, 1000plus und viele andere.
Lebensschutz gründet auf dem Lebensrecht, und das gilt von der Zeugung bis zum Tod (der deshalb zu keiner Zeit herbeigeführt werden darf). Das Lebensrecht muss zuweilen von staatlichen Organen geschützt werden, wenn es anders nicht geht. Wo es stattdessen von eben diesen Organen negiert wird, wo Menschen aus nichtigem Anlass von diesen Organen getötet werden und die Verantwortlichen nicht etwa zur Rechenschaft gezogen, sondern von höchster Stelle belobigt werden, sind die Gesetze, die das Lebensrecht schützen, Makulatur.
Das kann man nicht nur sagen, man muss es sagen, muss es penetrant wiederholen, so, dass den Verteidigern solcher Schandtaten die Ohren schmerzen. Man muss es auch und gerade jenen immer wieder sagen, die vorgeben, sich für den Lebensschutz einzusetzen, und gleichzeitig Tathergänge zugunsten der Täter verfälschen.
Lebensschutz kann in Extremsituationen (wie Geiselnahme und Krieg, überhaupt jede ungerechteGewalt) Gegengewalt erfordern. Das macht das Lebensrecht des Gegners (gleich wie scheußlich seine Taten sind) nicht ungültig. In dem besonderen Fall, dass gegen Unschuldige ungerechte und schwere Gewalt ausgeübt wird, kann es aber notwendig werden, mit Gewalt zu antworten – wenn kein sanfteres Mittel mehr möglich ist und wenn der Gegenschlag Aussicht auf Erfolg hat und nicht ein purer Racheakt ist.
Angenommen, in irgendeiner entlegenen Weltgegend wird ein friedlicher Zivilist von Paramilitärs erschossen, und diese Tat wird vom Häuptling ausdrücklich gutgeheißen. Wenn dann die Schuldigen von der aufgebrachten Bevölkerung an die nächstbeste Laterne gehängt würden, wäre das ein Racheakt und als solcher verwerflich. Würde aber das Volk die Verantwortlichen mit dem geringstmöglichen Maß an Gewalt einsperren und gerichtlich verurteilen lassen, müsste das als Akt des Lebensschutzes angesehen werden.
Lebensschützer ist jemand, der sich für den Schutz des menschlichen Lebens nach seinen Kräften einsetzt und, wenn er Gewalttaten bezeugt, sich um Gerechtigkeit und Wahrheit müht. Wer Mörder und Totschläger öffentlich lobt und ihre Opfer wahrheitswidrig beschuldigt, ist kein Lebensschützer.


