… wie Frau Brosius-Gersdorf es gern hätte.
Dann müsste man zunächst einmal klären, was „mit der Geburt“ heißt. Hat ein Mensch bereits Würde, wenn man seinen Scheitel sieht, oder muss das ganze Köpfchen sichtbar sein, oder das ganze Kind? Ist die Geburt vor oder nach der Abnabelung abgeschlossen?
Ferner hätte ein Frühchen dann bereits eher Menschenwürde als ein zum Termin geborenes Kind.
Die würdige Bestattung von Sternenkindern wäre ein sentimentaler Zirkus.
Nun will Frau Brosius-Gersdorf einerseits eine Änderung des Grundgesetzes einführen, indem sie die Menschenwürde an die Bedingung „geboren sein“ knüpft, andererseits wird sie nicht müde zu behaupten, dass Abtreibung im ersten Trimester gar nicht gegen irgendein deutsches Gesetz verstößt (doch, tut es, ist „illegal, aber straffrei“, wie alle ihre Zuhörer im Bundestag genau wissen und wie sie selbst als Juristin weiß).
Abtreibung, so führt sie beim Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages aus, ist keine Verletzung der Menschenwürde des Embryos, weil der Embryo ja nicht Objekt staatlichen Handelns ist. Sie argumentiert:
Ob dem Embryo und später Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. Doch selbst wenn man das anders sieht und schon dem Embryo pränatal dann aber die volle Menschenwürde zuerkennt, wird sie bei einem Schwangerschaftsabbruch regelhaft nicht verletzt. Denn der Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist.
Das bedeutet, solange nicht der Staat den Eingriff befiehlt, sondern die Sache die private Entscheidung der Frau (bzw. ihres Vormundes, wenn sie minderjährig ist, oder des Partners, wenn sie sich leider überreden lässt) ist, wird der Inhaber der vollen Menschenwürde in dieser nicht in seiner Würde beeinträchtigt, wenn man ihn umbringt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Danach wäre es eigentlich auch kein Eingriff in die Menschenwürde eines bereits geborenen Menschen, wenn ich ihm eine scheuere. Denn ich bin ja Privatperson, nicht Staat. Klar, ich werde das unterlassen (solange ich auch nur einigermaßen auf Jesus höre oder wenigstens auf meine immerhin vorhandene Vernunft, ich will ja keinen Ärger bekommen, oder auf mein Gewissen). Aber laut Frau Brosius-Gersdorf wäre das zumindest keine Verletzung der Würde, wenn auch vielleicht: der Wange.
Der wichtigste Grund, warum ich Frau Brosius-Gersdorf ganz sicher nicht physisch angreifen werde, ist ihre immanente Menschenwürde. Ich habe nämlich vor, die zu achten. Umgekehrt gehe ich von einer Achtung meiner Menschenwürde durch Frau Brosius-Gersdorf nicht mehr aus. Warum nicht, ich bin doch schon geboren?
Weil die Aberkennung der Würde bei einem Menschen im frühen Entwicklungsstadium notwendig zur Folge hat, dass spätere Entwicklungsstadien auch nicht mehr sicher sind. Wer einen vollständig unschuldigen Menschen zum Abschuss freigeben kann, wird bei einem bereits geborenen Menschen auch nicht mehr übergroße Hemmungen haben. Alt, behindert, unproduktiv und spinnert – kostet Geld, braucht keiner, weg damit. So wird das zwar kaum jemand sagen; das Ergebnis wird aber absehbar das gleiche sein.
Ja aber sie sagt doch, dass sie selbst für das unbedingte Lebensrecht von der Nidation an ist. Ja, sagt sie! Ich hab mich auch gewundert. Also ist sie für Lebensrecht, aber auch für die Legalisierung von Abtreibungen – wenn das Lebensrecht des Kindes auf irgendeine Weise dem Lebensrecht der Mutter im Weg steht.
Nun wird aber jede Mutter durch Schwangerschaft und Geburt in Anspruch genommen, ja gefährdet und bei aller Liebe auch in ihrer freien Entfaltung gestört. Wir kommen nicht daran vorbei – Kinder, auch die erwünschten, auch die liebsten, gesündesten – sind eine Last. Die meisten Mütter und Väter nehmen diese Last gern auf sich (an manchen Tagen weniger gern, aber dennoch). Das bedeutet: Wenn man eine Konkurrenz der Lebensrechte von Mutter und Kind überhaupt annimmt, dann muss man sie regelmäßig annehmen.
Dann dürfte Abtreibung so normal werden wie das Entfernen einer Warze. Und dann dürfte es nicht mehr lange dauern, bis auch bereits geborene, aber nervige, störende Menschen sozialverträglich beseitigt werden dürfen.
Ich sehe in Frau Brosius-Gersdorfs Ideen einen Auftakt zu einer dystopischen Gesellschaft, in der nur die „Passenden“ eine Chance haben.



Die Thesen von Frau Brosius haben etwas mit Simone de Beauvoirs Ideologie „Mutterschaft ist Knechtschaft“ zu tun und wurden in ähnlicher Form auch von ihrem Doktorvater vertreten, der (ebenso wie hoffentlich sie) bei der Nominierung als Verfassungsrichter scheiterte.
Das ist alles nicht neu. Neu ist hingegen, daß die Führung der Partei, die sonst bei jeder Gelegenheit ihr „C“ heuchelt, damit kein Problem hatte.
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Danke für diese gute Ergänzung!
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Im Kern sagt sie ja nichts anderes als die katholische Kirche auch sagt. Art. 1 GG konstituiert ein absolutes Recht, das nicht mit allfälligen Rechten anderer aufgerechnet werden kann. Wenn dieses Recht also uneingeschränkt für „jeden gilt der lebt“ dann kann es letztlich gar keine Abstufung geben. Es wäre z.b. komplett egal ob eine Abtreibung in der 2. Woche oder vor der Geburt stattfindet. Sie könnte nie „rechtmäßig“ sein (außer vielleicht wo es um Leben oder Tod der Mutter geht). Es könnte auch keine Indikationen geben und keine Beratungsregelung (denn die basiert das man damit mehr Kinder retten kann als durch Strafandrohung). Damit rechnet der Staat aber wieder ein absolutes Recht gegen andere auf was er lt. GG nicht darf. Insofern betreibt die Union reine Heuchelei – denn wenn ihnen der Wortlaut der GG so ein Anliegen wäre dann müssten sie auf ein Komplet-Verbot von Abtreibungen sein. Da dies politisch aber schwerer durchzusetzen wäre wie die nukleare Aufrüstung Deutschlands bringt man halt nur leere Phrasen. Brosius hingegen zieht den richtigen Schluss – wenn die Rechtslage so ist wie sie ist und auch vom Verfassungsgerichtshof bestätigt ist, dann gilt die Menschenwürde eben offensichtlich abgestuft und nicht absolut.
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Nochmals: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. Doch selbst wenn man das anders sieht und schon dem Embryo pränatal dann aber die volle Menschenwürde zuerkennt, wird sie bei einem Schwangerschaftsabbruch regelhaft nicht verletzt.“ Sagt Frau Brosius-Gersdorf.
Das heißt: Es verletzt die Würde nicht, umgebracht zu werden. (Da muss man erstmal drauf kommen.)
Die Katholische Kirche sieht das ganz anders. Sie gesteht jedem Menschen in jedem Alter unverlierbare Würde zu. Nach katholischer Auffassung ist eine Abtreibung immer schlecht. Was die katholische Kirche allerdings akzeptiert, ist die lebensnotwendige Behandlung einer kranken Schwangeren auch dann, wenn dadurch das Kind Schaden nehmen kann. Das ist nur logisch. Zum einen hätte das Kind die größte Zeit der Schwangerschaft über ohnehin keine Chance, wenn die Mutter stirbt – wird sie also in lebensrettender Weise behandelt, hat das Kind wenigstens noch eine kleine Chance. Zum anderen ist „Behandlung der Mutter“ eine grundsätzlich andere Sache als „Tötung des Kindes“.
Mit dem Kompromiss, den das deutsche Recht in § 218f. gefunden hat, bin ich selbst (nebenbei kein Mitglied der CDU) nicht glücklich, finde ihn aber immer noch weit besser als die totale Freigabe zum Abschuss. Ich habe keine Statistik darüber, wie die Mehrheit der CDU-Mitglieder darüber denkt.
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Übrigens: Es gab Zeiten – und ich habe das im kath. Religionsunterricht auch noch so vermittelt bekommen, wo die rk Kirche nicht einmal bei Lebensgefahr für die Mutter eine Abwendung derselben durch Tötung des ungeborenen Kindes als gerechtfertigt ansah. Im Film „Der Kardinal“ entscheidet z.B. der Priester so über Leben und Tod zugunsten seiner ungeborenen Nichte, wodurch seine Schwester bei der Geburt dann stirbt. Und die inzwischen heiliggesprochene italien. Ärztin Gianna B. Molla (Gedenktag 28. April) hat bewusst ihr Leben für das ihres ungeborenen Kindes geopfert.
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Nochmals Frau Brosius-Gersdorf zitiert:
„Doch selbst wenn man das anders sieht und schon dem Embryo pränatal dann aber die volle Menschenwürde zuerkennt, wird sie bei einem Schwangerschaftsabbruch regelhaft nicht verletzt. Denn der Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist.“
Ach ja? Wird nicht der Embryo bei einer Abtreibung GETÖTET? Zwar nicht direkt von staatlichen Bediensteten aber von Bürgern des Staats. Wird denn nur dann die Menschenwürde verletzt bzw. genommen, wenn es der Staat selbst ist, der da einwirkt? Ganz gewiss nicht! Paragraph 1 des Grundgesetzes gilt umfassend, d.h. jeder, der die Menschenwürde verletzt, verstösst gegen diesen Paragraphen des Grundgesetzes.
Da etwas anderes konstruieren zu wollen, ist für mich Winkeladvokatismus.
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Nochmals Frau Brosius-Gersdorf zitiert:
„Doch selbst wenn man das anders sieht und schon dem Embryo pränatal dann aber die volle Menschenwürde zuerkennt, wird sie bei einem Schwangerschaftsabbruch regelhaft nicht verletzt. Denn der Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist.“
Ach ja? Wird nicht der Embryo bei einer Abtreibung GETÖTET? Zwar nicht direkt von staatlichen Bediensteten aber von Bürgern des Staats. Wird denn nur dann die Menschenwürde verletzt bzw. genommen, wenn es der Staat selbst ist, der da einwirkt? Ganz gewiss nicht! Paragraph 1 des Grundgesetzes gilt umfassend, d.h. jeder, der die Menschenwürde verletzt, verstösst gegen diesen Paragraphen des Grundgesetzes.
Da etwas anderes konstruieren zu wollen, ist für mich Winkeladvokatismus.
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Für mich auch.
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Frau Brosius-Gersdorf versucht offenbar, wieder einmal die schwangere Frau und werdende Mutter als Agiererin gegen das embryonalen Kind hinzustellen und nicht die aktiven Mediziner: apollo-news.net/alles-nur-rechte-fake-news-das-sagt-brosius-gersdorf-wirklich-zur-abtreibung/ Allenfalls bei Kauf und Schlucken des Abtreibungsmedikaments könnte man die betr. Frau als agierend betrachten.
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Nun ja, wenn ich freiwillig jemanden beauftrage, einen Eingriff an mir vorzunehmen (und zwar gleichgültig, ob es sich um die Entfernung einer Warze oder die Entfernung eines Kindes handelt), dann agieren ich durchaus – als Auftraggeber. Im Falle der Warze ist mein Auftrag rechtlich und ethisch vertretbar, im Falle des Kindes nicht. Der Arzt ist im ersten Fall einfach Arzt, im zweiten Täter / Mittäter.
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Ja, da haben Sie recht!
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Nun ja, to be fair: Wenn Du ihr eine schmierst, dann verletzt Du ihre Menschenwürde ja deswegen nicht.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Sehr wohl verletzt Du das staatliche Gewaltmonopol und die Regeln der taktischen und strategischen Klugheit im Sinne dessen, was Du erreichen möchtest; und dann auch ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit, das ja nur gegenüber berechtigten, nicht aber wie-gesagt unberechtigten Maßnahmen zurücktritt. Deswegen solltest Du das nicht tun. Was aber die Menschenwürde betrifft:
Du gäbest ihr die Watsche ja deswegen, weil Du sie als Persönlichkeit, die moralische Entscheidungen treffen kann, achtest, und tätest ihr die Ehre an, daß sie Dir so wichtig ist, wegen einer falschen solchen in Zorn zu geraten. Mit der Menschenwürde ginge das, für sich genommen, schon in Ordnung. Auch ein Gefängniswärter schränkt ja durch das Gefangenhalten des Sträflings nicht gegen dessen Menschenwürde ein (sein Recht auf persönliche Freiheit hingegen offensichtlich *schon*, wenn auch erlaubtermaßen).
(Die Menschenwürde tangiert, moralisch zumindest, viel eher, wenn einer so Sprüche wie „jemand ist doch gar nicht wert, daß man sich aufregt“ losließe. Die wären dann aber auch wirklich ekelhaft. Dinge, die zwar Sünden, aber menschliche Sünden sind, halte ich für um Längen vorzuziehen.)
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Guter Einwand!
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Na, also jemanden ins Gesicht zu schlagen, ist schon eine ganz arge Kränkung und verletzt dessen Menschenwürde schon erheblich!
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Ich sehe es eigentlich auch so, verstehe aber Nepomuks Argumentation trotzdem. Wie auch immer – ich werde es hoffentlich eh nicht tun.
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Wie ich ja ausdrücklich gesagt habe, wäre eine Ohrfeige moralisch *falsch*. Und sicher, auch das will ich nicht bestreiten, hat ein Mensch eine Würde, und die ist natürlich irgendwo betroffen – ebenso wie ja ein Diebstahl unter anderem auch gegen die Nächstenliebe verstößt…
Was aber den Begriff der Menschenwürde im Sinne des Artikels 1 GG betrifft: Der kann sicher nicht einfach so verstanden werden kann, daß einfachhin alle Sünden, an denen ein Mitmensch Schaden nimmt, als Verstöße aufgefaßt werden können. Es ist ja auch z. B. verkehrt, einem Mitmenschen (in einer nicht gefährlichen, bloß für ihn lästigen) Situation sagen-wir die Vorfahrt zu nehmen, und eigentlich würde es dessen Würde schon irgendwie verlangen, daß man sich nicht so egoistisch ihm gegenüber benimmt. Wenn der aber den anderen Verkehrsteilnehmer bei der Polizei anzeigt, dann denkt man sich für gewöhnlich auch schon „Er hat ja an und für sich Recht, daß ihm Unrecht geschehen ist, aber deswegen petzen?“, aber das nebenbei: jedenfalls wenn er eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung seiner Menschenwürde einlegen würde, dann würde man sich an Hirn langen und sich fragen, ob der sie noch alle hat.
Die Menschenwürde im Sinne des GG muß schon etwas Besonderes und Spezielles sein, das wirklich mit dem Menschsein als solchen zu tun hat. Und *das* trifft auf Beleidigungen, tätliche oder nicht, nicht zu, da sie ja, so verkehrt sie i. a. sind, doch ein gewisses Element noch beinhalten, das das Gegenüber immerhin als beleidigungswürdig respektiert.
Zumal: Es gibt im Grundgesetz keinerlei Dispens von der Verpflichtung, die Menschenwürde zu achten: Nicht auf Grund eines Gesetzes, nicht als Strafe, nicht im Notstand, nicht im Krieg. Der Begriff kann also – wenn wir nicht unterstellen wollen, die Verfassungsväter hätten den von ihnen auf die Beine gestellten Staat von vornherein für gesetzlos erklären wollen – nichts bedeuten, bei dem ohne Verstoß dagegen kein Staat zu machen ist. Es gehört nun sicher normalerweise für einen Menschen, daß er persönlich frei ist. Der Gefängniswärter (und der zu Gefängnisstrafe verurteilende Richter) verstößt dagegen; das darf er, denn in Artikel 2, wo von der persönlichen Freiheit als Grundrecht die Rede ist, steht „in diese Rechte darf […] auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“. Aber in die Menschenwürde darf eben nicht auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Man wird aber nicht davon ausgehen, daß die Verfassungsväter die Gefängnisse abschaffen wollten. Also kann der Begriff „Menschenwürde“, wie er in Art. 1 GG *gemeint ist*, nichts bedeuten, was die (grundsätzlich-ausnahmslose) Abschaffung von Gefängnissen (oder von militärischer Drillausbildung, von Fließbandarbeit, …) bedeutet.
Wenn sich dann aber ein Privatmensch etwas herausnimmt, was wie das Verteilen von Ohrfeigen oder Beleidigungen („du Verbrecher!“ ist eine solche) die legitime Autorität vielleicht dürfte (und somit kein Verstoß gegen die Menschenwürde ist), dann ist das natürlich eventuell anmaßend und falsch. Verstoß gegen die Menschenwürde im Sinne des GG aber ist es dann auch bei ersterem nicht (denn es gibt für die wie gesagt *keine* Ausnahme der Bauart „ich bin der Staat, ich darf das“).
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Jemanden ins Gesicht schlagen, ist ein Akt von Körperverletzung und auch eine tägliche Beleidigung und verletzt durchaus neben dem Körper auch die Würde des Opfers.
Und weil der Staaz auf Grund von Art 1 GG verpflichtet ist, diese Menschenwürde zu achten und zu schützen, hat er Recht geschaffen, das solche Taten je nach deren Schwete ahnden und bestraft und dadurch auch abschreckend wirkt, so dass es erst gar nicht dazu kommt.
Aber eine Verletzung der Menschenwürde ist es auf jeden Fall, ohne dass da jedesmal explizit Art 1 des Grundgesetzes zitiert und herangezogen werden muss!
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Entschuldigung für die übersehenen Schreibfehler in meinem Text.
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Frau Brosius-Gersdorf schrieb an anderer Stelle – oft im Internet zitiert – auch noch dies: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch naturalistischer Fehlschluss.“ Grässlich!
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Erstens grässlich, und zweitens gebraucht sie den Fachausdruck falsch. Ein naturalistischer Fehlschluss besteht, wenn die Eigenschaft „gut“ als objektive, natürliche oder metaphysische Eigenschaft angesehen wird. Menschenwürde ist aber keine Eigenschaft, die man haben oder nicht haben kann.
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Und der von ihr gebrauchte Begriff „biologistisch“ ist, so weit ich sehe, ein linker Kampfbegriff.
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