Lebensrecht – weiterhin bedroht

Befürworter eines „Rechtes auf Abtreibung“ wiederholen gerne, dass die gesetzliche Regelung, je liberaler sie wird, desto weniger Abtreibungen zur Folge hat. Das Statistische Bundesamt zeigt aber, dass die Abtreibungszahlen in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig steigen.

1. Quartal 2023: rund 27 600 Schwangerschaftsabbrüche (Zunahme gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 6,8 %).

2. Quartal 2023:  rund 26 700 Abtreibungen (Zunahme um 4,8% gegenüber 2. Quartal 2022).

3. Quartal 2023: rund 26 600 Abtreibungen (Zunahme um 0,7 % gegenüber 3. Quartal 2022).

4. Quartal 2023: rund 25 300 Abtreibungen (Abnahme um 3,1 % gegenüber 4. Quartal 2022).

1. Quartal 2024: rund 28 200 Abtreibungen (Zunahme um 2,3 % gegenüber 1. Quartal 2023).

96 % der gemeldeten Abtreibungen (1. Quartal 2024: 95 %) erfolgten nach Beratungsregelung.

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Die Zahlen ab dem 2. Quartal 2024 liegen mir noch nicht vor. Die Dunkelziffer liegt, wie immer, höher – wie viel höher, kann ich nicht wissen.

Babyklappen werden wenig genutzt – das liegt vermutlich zum Teil daran, dass es viel zu wenige gibt: In ganz Deutschland rund hundert. Von 2001 (Beginn der statistischen Aufzeichnung) bis Ende 2024 wurden nur 50 Säuglinge in Babyklappen in Deutschland gelegt. Immerhin: Für diese fünfzig war es eine gute Chance. Einen von ihnen durfte ich im vergangenen Jahr kennenlernen; er äußerte sich froh und dankbar dafür und wurde schnell in eine liebevolle Familie aufgenommen. Babyklappen sind sicher; sie bestehen aus einem Wärmebettchen mit einem Sensor, so dass das Kind sofort bemerkt wird und dann fürsorglich aufgenommen und medizinisch versorgt wird. Problematisch bleibt dabei, dass die Mutter völlig unbekannt und unversorgt ist. Wenn sie das Kind irgendwo heimlich geboren hat, fehlt ihr die oft dringend nötige medizinische und seelische Umsorgung. Auch für das Kind wird es meist später problematisch sein, nichts über seine Herkunft zu wissen. (Quelle: ein Artikel des Merkur unter Berufung auf das Landesverwaltungsamt in Halle.)

Die anonyme Geburt ist in der Regel ein besserer Weg für Mutter und Kind. Hier werden beide sofort nach allen Regeln der ärztlichen Kunst versorgt. Die Mutter kann anonym bleiben, muss aber nicht, und kann ihre Anonymität zu einem ihr genehmen Zeitpunkt (zuweilen Jahre später) aufheben. Das Kind hat mit 16 Jahren das Recht, zu erfahren, wer seine leibliche Mutter ist. In den Jahren 2014 bis 2023 wurden 1147 Kinder vertraulich geboren. Die Fallzahl hat sich auf 100 bis 130 eingependelt. (Quelle: Endbericht für die Erneute Aktualisierung von Daten über
Beratungen zur vertraulichen Geburt sowie über Auswirkungen des SchwHiAusbauG auf anonyme Formen der Kindesabgabe. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Die reguläre Adoptionsfreigabe nach einer nicht vertraulichen Geburt ist ein weiterer Weg für Mütter, die ihr Kind aus irgendwelchen Gründen nicht versorgen können. Eine Statistik hierzu habe ich nicht gefunden. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 1116 Kinder im Alter von einem bis unter drei Jahren adoptiert. Daraus ist aber nicht ersichtlich, wie viele Kinder von ihren Müttern zur Adoption freigegeben wurden. (Verwaiste Kinder und Kinder, die zu ihrem Schutz aus dem Elternhaus genommen wurden, sind ja auch in dieser Zahl enthalten.) Die Entwicklung der Anzahl der Adoptionen zeigt, dass seit 1993 immer weniger Minderjährige in eine neue Familie aufgenommen wurden. (Quelle: statista)

An den Möglichkeiten für Schwangere in Not muss noch sehr gearbeitet werden, aber immerhin gibt es Möglichkeiten. Eine Frau, die sich nicht zutraut, ihr Kind zu versorgen, braucht Hilfe – und es ist keine Hilfe, dies Kind „wegzumachen“.

Wirkliche Hilfe – Beratung, Begleitung und materielle Hilfe – gibt es bei zahlreichen Organisationen, z.B. bei Kaleb, 1000plus, Die Birke u.a.

Es lebe das Leben!

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About Claudia Sperlich

Dichterin, Übersetzerin, Katholikin. Befürworterin der Vernunft, aber nicht in Überdosierung.
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4 Responses to Lebensrecht – weiterhin bedroht

  1. Avatar von monikahuessen monikahuessen sagt:

    Eine Partei, die Kindermord befürwortet ist für Christen, Juden und Muslime unwählbar

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  2. Avatar von Marcus, der mit dem C Marcus, der mit dem C sagt:

    Interessant wäre es zu erfahren, wieviel Abtreibungen als Leistung bei der Krankenkasse abgerechnet wurden. Denn leider ist die Meldepflicht für Abtreibungen zahnlos, es drohen meines Wissens keine Geldbußen, wenn man die Meldung unterläßt. Nach dem letzten großen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, daß die Regelung unter Beobachtung stellt und eine Pflicht bei starkem Anstieg der Abtreibungen nach einer besseren Regelung, die Abtreibungen verhindert, zu forschen vorschreibt, ist es im Interesse der „Gesundheitsdienstleister“ wie sie sich gerne sehen, die Zahl künstlich klein zu halten und trotzdem zu schreien, es gäbe zuwenig Abtreibungskliniken und man sollte doch gefälligst den Gewissensvorbehalt streichen, damit man Ärzte und Pflegepersonal per Arbeitsrecht zur Mitwirkung zwingen kann.

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    • Wie gesagt, die Dunkelziffer ist mir unbekannt, aber ich fürchte, sie ist nicht eben niedrig. Von der „Pille danach“ wird hundertfach beteuert, dass sie keine abtreibende Wirkung haben kann und nur den Eisprung verschiebt und damit eine Befruchtung ausschließt; die schweizerische Human Life u.a. betonen aber, dass die Abtötung einer bereits befruchteten, aber noch nicht eingenisteten Eizelle durchaus möglich ist, und weist zudem auf schwere Nebenwirkungen hin. Über Ulipristalacetat heißt es, „Vor der Anwendung soll laut der Fachinformation eine bereits bestehende Schwangerschaft ausgeschlossen werden“. Es wird also einerseits beteuert, dass das Produkt nicht fruchtschädigend wirkt, andererseits dringend empfohlen, vor Einnahme einen Schwangerschaftstest zu machen (der im frühesten Stadium der Schwangerschaft gar nichts bringt). Das wirkt schon seltsam.

      Dazu kommen Deine Überlegungen, und gerade bezüglich der Gewissensfreiheit der Ärzte sehe ich da ziemlich schwarz.

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