Niemand soll töten müssen!

In dem Augenblick, wo ein Kind abgetrieben wird, gibt es drei unmittelbar Betroffene:

Das erste Opfer ist das Kind, dessen Leben je nach Alter mehr oder weniger brutal beendet wird. Sofern dies sehr kurz nach der Empfängnis durch Gift („Pille danach“) geschieht, ist das Kind sich nach menschmlichem Ermessen seiner selbst noch nicht bewußt und empfindet keinen Schmerz; in späteren Stadien der Schwangerschaft wird ein Angst und Schmerzen empfindender Mensch zerstückelt. Moralisch ist das kein großer Unterschied. In beiden Fällen wird ein ganzer Mensch in frühem Stadium vernichtet. Im Falle von Spätabtreibungen wird ein Mensch getötet, der, wenn er durch Frühgeburt auf die Welt gekommen wäre, eventuell überleben könnte.

Das zweite Opfer ist die Mutter. Selbst wenn sie die Abtreibung niemals bereut und nur Erleichterung verspürt, ist sie danach für immer ein Mensch, der einen auf ihren Schutz angewiesenen Menschen zu Tode gebracht hat oder vielmehr (meistens) jemand anders mit der Beseitigung dieses Schutzbefohlenenen beauftragt hat. (Ehe Sie jetzt „Fanatikerin!“ brüllen, denken Sie bitte nach. Ein lebensfähiges Wesen mit menschlicher DNA ist ein Mensch, und sofern dies Wesen sich im Bauch eines anderen Menschen befindet, ist es von jenem abhängig.) Niemand kann dergleichen ohne Schaden für seine Seele tun.

Das dritte Opfer ist der Ausführende, in unseren Breiten in der Regel ein Arzt, mancherorts eine Engelmacherin. Beide, der Arzt in einem sauberen Operationssaal und die Engelmacherin in einem schmuddeligen Hinterzimmer, können hinterher nie wieder guten Gewissens sagen: „Ich habe niemals einen Menschen umgebracht.“ Beide haben als bezahlte Auftragsarbeit einen wehrlosen und unschuldigen Menschen getötet. Erzähle mir bitte niemand, das macht denen auf Dauer nichts aus.

Im Falle von Sterbehilfe scheint es zunächst etwas anders. Das erste Opfer wird ja, wenigstens im angenommenen Regelfall, auf eigenen, im freien Willen geäußerten Wunsch getötet. Wie frei der Wille eines schwer Leidenden tatsächlich ist, bleibt die Frage; zudem wäre es naiv anzunehmen, daß die Möglichkeit zu strafloser Tötung eines kranken Verwandten nicht sehr bald und häufig missbraucht würde.

Das zweite Opfer ist auch hier wieder der ausführende Arzt. Ich weiß zwar, daß es Ärzte gibt, die sich für große Menschenfreunde halten, gerade weil sie Menschen auf deren Wunsch zu Tode bringen. Aber ich glaube auch hier, daß es jedem Menschen einen tiefsitzenden seelischen Schaden verursacht, einen anderen umzubringen.

Wenn wir nun – wie viele wünschen – dahin kommen, daß sowohl Abtreibung als auch Sterbehilfe legalisiert werden, dann besteht auch ein Rechtsanspruch darauf. Dann kann man die Tötung des ungeborenen Kindes oder seiner selbst von einem Arzt fordern. In der Schweiz ist es bereits schwierig, sich zum Frauenarzt ausbilden zu lassen, ohne Abtreibungen zu machen. Auch in Deutschland geht die Ausbildung schneller, wenn man bei Abtreibungen hilft – weil man auf diese Weise ohne Schwierigkeiten die notwendigen Nachweise zusammenbekommt, bei Operationen geholfen zu haben. In Schweden bekam 2013 die Hebamme Ellinor Grimmark in einer Klinik ausdrücklich deshalb keinen Arbeitsplatz, weil sie sich weigerte, bei Abtreibungen mitzuhelfen.

Ich bin gegen Tötung von Menschen – auch gegen die Tötung von Kindern und unheilbar Kranken. Mir geht es dabei auch um die Täter. Opfer sind am Ende alle Beteiligten.

Auch das ist ein Grund, am 17. September 2016 am Marsch für das Leben teilzunehmen.

Über Claudia Sperlich

Dichterin, Übersetzerin, Katholikin. Befürworterin der Vernunft, aber nicht in Überdosierung.
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21 Antworten zu Niemand soll töten müssen!

  1. Claudia Leitner schreibt:

    Es liegt mir fern Ihnen „Fanatismus“ zu unterstellen, zwei Anmerkungen seien trotzdem erlaubt. 1. Die sogenannte „Pille danach“ verhindert in erster Linie die Befruchtung. Ob sie – wie von Opus Dei nahe stehenden Wissenschaftern behauptet wird – auch eine Nidation verhindert ist ungewiss und unbewiesen. Für Levenorgestrel ist das etwa so wahrscheinlich wie die Wiedereinführung der Monarchie in Deutschland.
    2. Abtreibung ist in jenen Fällen in denen eine Indikation vorliegt bereits heute legalisiert. Auf den Gewissensvorbehalt des Arztes hat das aber keinen Einfluss. Ein Arzt kann also – z.B. auch einer nach einer Vergewaltigung Schwangeren eine Abtreibung verweigern ohne dadurch Nachteile fürchten zu müssen. Dies obwohl eine Abtreibung in einem solchen Fall – wie zweimal vom BVerfG festgestellt eindeutig rechtmäßig ist. Der Frau oder dem Arzt dafür Strafe anzudrohen wäre aber eindeutig ein Verstoß gegen die Menschenrechte und verfassungswidrig.

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    • Claudia Sperlich schreibt:

      Ich bin keine Biologin, kenne aber eine Biologin – von ihr und anderen, auch einem Frauenarzt, habe ich über die potentiell abtreibende Wirkung der „Pille danach“ erfahren, und ich habe mich durch das Thema gut und lange durchgearbeitet.
      Es ist auch ein Verstoß gegen die Menschenrechte, einen Menschen vor seiner Geburt umzubringen. Dennoch geschieht es in Deutschland täglich. Deshalb gebe ich keinen Cent auf die Versicherung, daß irgendetwas deswegen nicht geschieht, weil es verfassungswidrig ist.

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      • Claudia Sperlich schreibt:

        Und noch etwas. Wenn ungewiss ist, ob etwas abtreibend wirkt, dann ist auch ungewiss, ob es das nicht tut. Die Formulierung ist verräterisch.
        Mal angenommen, es ist tatsächlich nicht so, wie ich gelernt habe, sondern „ungewiss“, ob die Pille danach gelegentlich abtreibt, dann heißt das: In Deutschland wird ein Medikament ausgegeben, möglicherweise bald auch rezeptfrei, von dem man nicht weiß, ob es Babys killt oder nicht.

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        • Claudia Leitner schreibt:

          Danke für Ihre Antworten!
          In der Tat ist es so dass das Wirkungsprofil von einzelnen pharmazeutischen Produkten nicht zu 100 Prozent vorhergesagt werden kann. Dies betrifft allerdings nicht nur die beiden Wirkstoffe, die in der sog. „Pille danach“ verwendet werden. In der Medizin geht man deshalb immer davon aus unerwünschte Wirkungen mit entsprechender Sicherheit ausschließen zu können. Das ist auch sinnvoll, denn sonst könnte z.B. ein Arzt einer Schwangeren ja nie ein Anti-Rheumatikum verschreiben. Er kann sich auch hier nicht zu 100 % sicher sein, dass keine Schädigung des Ungeborenen verursacht wird. Aber eben zu 99,99 %.
          Die „Pille danach“ – das betrifft beide Präparate – ist übrigens in Deutschland bereits rezeptfrei erhältlich. Ella One wurde schon 2015 von der EU-Kommission aus der Rezeptpflicht entlassen. In Deutschland gab es Bedenken wegen der Gefahr angeblich starker Nebenwirkungen, die allerdings der Kommission nicht belegt werden konnten. Der Begriff „Frühabtreibung“ spielte dabei im Diskurs keinerlei Rolle. Einerseits aus sachlichen Gründen – denn an einer solchen Wirkung würde ja die Rezeptpflicht nichts ändern – anderseits deshalb weil der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nicht präsent und rechtlich irrelevant ist. In den Plenarprotokollen des Bundestags taucht er seit 1947 ganze 4 mal auf.

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    • Claudia Sperlich schreibt:

      Zunächst mal ist Schwangerschaft keine Krankheit und darf nicht als solche betrachtet und behandelt werden. Sodann: Daraus, daß etwas im Sprachgebrauch kaum oder gar nicht vorkommt, darf man nicht schließen, daß es das nicht gibt. Und schließlich: Auch ich sperre mich gegen Begriffe wie Früh- oder Spätabtreibung. Ich sag einfach Abtreibung, und zwar deshalb, weil ich sonst in Gefahr bin zu verschleiern, daß es immer die Vernichtung eines Menschen ist, egal in welchem Stadium.

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      • Claudia Leitner schreibt:

        „Zunächst mal ist Schwangerschaft keine Krankheit und darf nicht als solche betrachtet und behandelt werden.“ Das mag sein, die Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften ist jedenfalls ein Ziel des UN-Entwicklungsplans zu dem sich auch die Bundesregierung bekannt hat. ellaOne (Ulipristalacetat) befindet sich auch im Bundesarzneimittelverzeichnis und gilt damit offiziell als Arzneimittel – in diesem Fall als hormonelles Kontrazeptivum und nicht als Abtreibungsmittel. Und das ist die Einschätzung einer unabhängigen Bundesbehörde und nicht von Pharmalobbyisten.

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    • KingBear schreibt:

      Die Aussage, Abtreibung sei in bestimmten Fällen (wie z.B. nach einer Vergewaltigung) „legalisiert“ bzw. „rechtmäßig“, ist falsch. Sie wird in solchen Fällen lediglich nicht *bestraft*. Ein generelles Abtreibungsverbot besteht weiterhin, auch in solchen Fällen. Das, und nicht etwa das Gegenteil, hat das Bundesverfassungsgericht zweimal bestätigt.

      (Urteil vom 28.05.1993 hier: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html)

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      • Claudia Leitner schreibt:

        Das ist schlicht und einfach falsch. Es lohnt sich mal den aktuellen Gesetzestext zu lesen. Dort steht unter 218a Absatz 2: (2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
        Das selbe gilt für Absatz 3 (kriminologische Indikation).
        Soweit zu den Tatsachen. Spielt aber letztlich keine Rolle, da weder an den einen wie an den anderen Fall irgendwelche Rechtsfolgen geknüpft sind. Ein Streit um des Kaisers Bart also gewissermaßen.

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  2. Gast schreibt:

    Ich erlaube es mir, Links zur Auffassung im orthodoxen Judentum einzustellen. Die klassische jüdische Auffassung im Bereich der Medizinethik in punkto induziertem Abort durchaus differenzierter.

    Rabbiner Julien Chaim (!) Soussan (orthodox): http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/9146/page/1

    Tvi Freeman (Chabad Lubawitsch): http://de.chabad.org/library/article_cdo/aid/1582678/jewish/Wie-steht-die-Tora-zum-Thema-Abtreibung.htm

    Dr. Daniel Eisenberg (orthodox): http://www.aish.com/ci/sam/48954946.html

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    • Claudia Sperlich schreibt:

      Ich zitiere aus dem zweiten Link:
      „Ein Embryo ist potentielles Leben und somit ist es nicht erlaubt, einen Embryo zu töten. Treten jedoch Komplikationen auf, die das Leben der Mutter gefährden, und das Entfernen des Embryos ist die einzige Möglichkeit, das Leben der Mutter zu beschützen, dann sind wir zur Abtreibung verpflichtet.“

      Moralisch legitim ist nach Auffassung der katholischen Kirche die lebensnotwendige Behandlung einer Schwangeren auch dann, wenn sie als ungewollten Effekt auch den Tod des Kindes bewirkt.

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  3. Claudia Sperlich schreibt:

    Nachdem hier noch ein Kommentar von „Gast“ einging, den ich nicht veröffentlichen will:
    Ja doch. Die katholische Kirche ist gegen Abtreibung. Das Judentum ist da nicht ganz so einig – aber im Wesentlichen untscheiden sich Christentum und Judentum in genau dieser Hinsicht gar nicht so sehr.
    Dies hier ist ein katholisches Weblog. Das heißt: Die Betreiberin hält das Christentum katholischer Prägung für wahr. Es hat keinen Sinn, mich mit Sachen zuzuballern, die dem Christentum entweder widersprechen, oder die man für einen Widerspruch zum Christentum hält (auch wenn sie es bei genauer Betrachtung nicht sind).
    Danke.

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  4. Gast schreibt:

    Sie haben in ihrem Kommentar Äpfel (medizinische Behandlung einer schwangeren Frau, die möglicherweise als Nebenwirkung einen Abort auslöst) mit Birnen (einem direkten Abort verglichen) daher habe ich Ihrem Kommentar widersprochen und auch gleich die entsprechenden Links dazu eingefügt und noch einmal auf den wesentlichen Unterschied zwischem dem jüdischen und dem katholischen Standpunkt hingewiesen.

    Wenn Sie das schon als „zuballern“ empfinden, dann tut mir das sehr leid für Sie – ich habe es als Eröffung einer Diskussion über verschiedene Standpunkte in den monotheistischen Religionen verstanden.

    Und ja: Der Standpunkt des Judentums unterscheidet sich in dem Punkt fundamental vom katholischen Standpunkt – das hat u.a. auch Auswirkungen auf die Einstellung des Judentums (und ich rede hier von der Orthodoxie) zur In-Vitro-Fertilisation und zur PID. Es nützt nichts, so zu tun, als gäbe es da keinen Unterschied oder zu suggerieren der Unterschied wäre so wesentlich nicht.

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    • Claudia Sperlich schreibt:

      Erstens habe ich nicht „so getan, als gäbe es keinen Unterschied“, sondern eine gewisse Ähnlichkeit hervorgehoben.
      Zweitens habe ich diesen Artikel geschrieben, um die katholische Position zu verteidigen, und das tue ich auch weiter.
      Drittens sehe ich wirklich keinen Sinn darin, als „Antwort“ auf eine wohlwollende Gegenkommentierung immer weiter mit Links zu schleudern. Ich weiß, daß die Kirche – nicht nur die katholische – eine besondere Haltung zum Thema Abtreibung, Euthanasie, PID hat. Diese Haltung unterstütze ich. Daß es andere Meinungen gibt, weiß ich – sonst müsste ich nicht ständig darüber bloggen.
      Daß der Unterschied gerade im Punkt Abtreibung besteht, aber auch wieder nicht unüberbrückbar groß ist, meine ich immer noch. Ich habe aber, überspitzt formuliert, den Verdacht, daß Sie nicht glücklich sein können, wenn ich die Juden nicht hasse. Das ist dann aber Ihr Problem, nicht meines.

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  5. Gast schreibt:

    Wenn Sie meinen, dass der Unterschied der Auffassungen bei induziertem Abort so wie sie derzeit sind (über die Zukunft kann man natürlich diesbezüglich nichts sagen) nicht unüberbrückbar ist, dann könnte es sein, dass das daran liegt, dass Sie sich mit der orthodoxen jüdischen Auffassung zu induziertem Abort, In-Vitro-Fertilisation und PID noch nicht wirklich befasst haben.

    Ihr Verhältnis zum Judentum habe ich mit keiner Zeile angesprochen. Der letzte Absatz Ihres Postings erschließt sich mir daher nicht.

    Dass Sie in Ihrem Blog die r.k. Auffassung offensiv vertreten ist ihr gutes Recht – genauso wie es mein Recht ist, diese Auffassung nicht zwingend für allgemeinverbindlich zu halten und dies auch zu äußern. Nebenbei bemerkt: Die Rabbinen waren bei den talmudischen Diskussionen selbstbewußt genug, auch eine dem Mehrheitsstandpunkt völlig widersprechende Meinung stehen zu lassen.

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    • Claudia Sperlich schreibt:

      Nun, ich habe ja aus dem geposteten Link zitiert, der der katholischen Position ähnelt, ein Abort als unerwünschte und unvermeidliche Nebenwirkung der Rettung der Mutter aus Lebensgefahr sei hinzunehmen. Daß es im Judentum widersprechende Meinungen gibt, ist mir durchaus bewußt. Alles, was ich getan habe, ist: Auf eine Äußerung hingewiesen, die der katholischen Meinung sehr nahe kommt.

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  6. Gast schreibt:

    Wieder nicht ganz korrekt dargestellt.

    In dem Link aus dem Sie zitieren wird der direkte Abort nicht etwa als eine unvermeidliche und unerwünschte Nebenwirkung dargestellt, sondern als das – in bestimmten Fällen – einzige, und daher erlaubte Mittel um das Leben der schwangeren Frau zu retten. Der Zweck ist die direkte Tötung des Fetus, um das Leben der schwangeren Frau zu retten. Der Fetus wird, wenn er das Leben der Mutter gefährdet, sogar einem Verfolger (Rodef) gleichgestellt, dessen Tötung erlaubt ist um ein Menschenleben zu retten, ja die Tötung eines Rodef ist nicht nur erlaubt, sondern unter Umständen sogar geboten, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Verfolger von seinem Tun abzuhalten.

    Zitat aus dem Link zu Chabad: „Wenn wir oder andere unschuldige Personen getötet werden sollen, sind wir verpflichtet, das zu verhindern, selbst wenn wir dabei den Verfolger töten müssen.

    Dasselbe gilt auch für das Thema Abtreibung. Ein Embryo ist potentielles Leben und somit ist es nicht erlaubt, einen Embryo zu töten. Treten jedoch Komplikationen auf, die das Leben der Mutter gefährden, und das Entfernen des Embryos ist die einzige Möglichkeit, das Leben der Mutter zu beschützen, dann sind wir zur Abtreibung verpflichtet.

    Solange der Embryo einen Teil des Körpers der Mutter darstellt, ist bereits von einer lebendigen Einheit die Rede, doch ist diese Lebensform noch nicht mit derjenigen der Mutter, die bereits als eigenständiger Mensch gilt, gleichzusetzen. Daher hat ihr Leben Vorrang vor demjenigen des Embryos. Sobald jedoch bei der Geburt der Kopf des Embryo das Licht der Welt erblickt, wird er als gleichwertige Lebensform betrachtet.“

    Bitte keine falschen Vereinnahmungen, hier herrscht ganz offenkundiger Dissens.

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    • Claudia Sperlich schreibt:

      Wenn – nur wenn, immer wenn – es das einzige Mittel zur Rettung ist, d.h. wenn entweder Mutter tot und in der Folge natürlich Kind auch tot oder Mutter am Leben und Kind leider tot, dann sieht die katholische Kirche das genau so.
      Ich „vereinnahme“ nicht, sondern ich habe schlichtweg gesehen, daß eine Meinung mit der katholischen Lehre weitgehend (nicht völlig) übereinstimmt und dies gesagt. Und jetzt ist wirklich mal gut.

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  7. Gast schreibt:

    Zwischen dem von mir zitierten Textteil von Tvi Freeman, den Texten von Daniel Eisenberg und Rabbiner Soussan und diesen beiden hier hier gibt es also keinen wesentlichen Unterschied?

    „Bischof Olmsted wird dem Krankenhaus in Phoenix nicht länger erlauben, sich „katholisch“ zu nennen, wenn es den Forderungen des Bischofs nach Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche nicht entsprechen wird.

    In diesem Krankenhaus war eine Abtreibung bei einer Frau durchgeführt worden, die wegen Lungenhochdruck die Fortsetzung der Schwangerschaft mit ziemlicher Sicherheit nicht überlebt hätte. Nach dieser Abtreibung war die Ordensschwester Margaret McBride exkommuniziert worden, welche den Ärzten zu der Abtreibung geraten hatte – kath.net hatte berichtet.“

    http://kath.net/news/29399

    „Bischof Olmstedt betonte in einer Erklärung, dass das direkte Töten eines ungeborenen Kindes moralisch nie erlaubt sei und dies auch nicht von den Umständen abhänge. Dies kann daher niemals in einer Institution erlaubt sein, die sich katholisch nenne. Wörtlich schrieb der Bischof dann: „Das ungeborene Kinder ist genau so heilig wie das Leben der Mutter und kein Leben kann über das andere gestellt werden.“

    http://www.kath.net/news/26776

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